Aktuelle Versicherungsthemen – KW 26

Diese Woche: Zusatzbeiträge bei der gesetzlichen Krankenversicherung unausweichlich. So hoch ist der Versicherungswert der Spieler der Fußball-WM-2014. Versicherungsbedingungen der KFZ-Versicherer in der Kritik.

Finanzreform der gesetzlichen Krankenversicherung – Zusatzbeiträge werden kommen

Mit der Finanzreform wird den Krankenkassen wieder die Beitragshoheit zurückgegeben. Ab dem 1. Januar können alle Kassen selbst entscheiden, ob sie Zusatzbeiträge erheben oder vorerst mit niedrigeren Beiträgen auskommen wollen.

Erste Kassen haben schon angekündigt, wie sie ihre Beiträge gestalten wollen.

Derzeit beläuft sich der Beitragssatz auf 15,5 %, der zu 7,3 % vom Arbeitgeber und zu 8,2 % vom Arbeitnehmer getragen wird. Nach der Finanzreform wird der Arbeitgeberanteil von 7,3 % eingefroren, alle Zusatzbeiträge muss der Arbeitnehmer selbst tragen.

Unverändert bei 15,5 % (14,6 % + 0,9 % Zusatzbeitrag) bleibt der Beitrag bei der BKK Herkules, Energie-BKK, mhplus BKK und Shell BKK/Life.

Die BKK exklusiv, BKK firmus, BKK Gildemeister Seidensticker, BKK VDN, BKK VerbundPlus, BKK Scheufelen, hkk, Knappschaft und die AOK Plus haben einen geringeren Zusatzbeitrag unter 0,9 % angekündigt. Der Beitragsatz wird sich bei diesen Krankenkassen auf zwischen 14,7% und 15,4 % belaufen.
Ganz auf den Zusatzbeitrag verzichten wollen die BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg, IKK Brandenburg und Berlin, Metzinger BKK und die Siemag BKK. Auch die TK wird vermutlich ohne Zusatzbeitrag in das neue Jahr starten.

Schon mittelfristig soll sich das Niveau des Zusatzbeitrags auf 1,2 % einpendeln, prognostiziert Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der Techniker Krankenkasse.

Notwendig wird der höhere Zusatzbeitrag durch die drastischen Teuerungen im Gesundheitswesen. Zwar sind die Bilanzen noch positiv und ein dickes finanzielles Polster vorhanden, Beobachtungen des Marktes zeigen jedoch, dass der Preis dafür für die Versicherten sehr hoch geworden ist.

Während ein milliardenschwerer Verwaltungsapparat aufgebaut wurde, sind viele Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zurückgeschnitten worden. So sanken Ausgaben für bestimmte Therapieformen, u.a. für Burn-out-Prävention oder Krebsvorsorge, um 30 %. Im Jahr 2012 wurden mehrere Tausend Anträge für Kuren oder psychotherapeutische Maßnahmen abgelehnt und auch die Kooperationen der Krankenkassen mit privaten medizinischen Dienstleistern statt des MDK ist reine Kostensenkung und hat sehr oft nicht die Belange des Patienten im Auge.

Allein aus dem Angebot der Krankenzusatzversicherung über Kooperationspartner kann man schon erahnen, welche Bereiche weiterhin mit Leistungskürzungen bedacht werden. So kooperieren viele Kassen mit privaten Versicherern und vermitteln Angebote zur Zahnzusatzversicherung, Krankengeld, Krankenhauszusatzversicherung u.a..

Versicherte, die mit Zusatzbeiträgen rechnen, haben das Recht die Kasse zu wechseln. Laut einer Befragung wollen bis zu 2/3 der Bundesbürger von diesem Recht gebrauch machen. Wichtig dabei ist es zu beachten, wie der günstigere Beitrag zustande kommt.

 

So hoch ist der Versicherungswert der WM-Teilnehmer

Auf Grundlage einer komplizierten Versicherungsformel hat das Finanzinstitut Lloyd’s of London den Versicherungswert der Mannschaften bzw. der Spieler der Fußball-WM 2014 errechnet. Alle 736 Spieler haben einen gemeinsamen Versicherungswert von 7,7 Mrd. EUR.

Auf Platz eins und somit die wertvollste Mannschaft ist die deutsche Nationalmannschaft mit 803,6 Mio. EUR. Auf Platz 2 liegt Spanien mit 739,5 Mio. EUR, gefolgt von England mit 689,4 Mio. EUR. Erst auf Platz 4 befindet sich der Gastgeber Brasilien mit 561,8 Mio. EUR. Frankreich auf 5 mit 494,8 Mio. EUR.

Die FIFA hat die teuren Beine und Hände dieser WM mit hohen Policen versichert. So bekommen Spieler bei pro Krankheitstag bei vorrübergehender vollständiger Sportinvalidität ein Krankentagegeld von max. 15.000 EUR. Pro Unfall und Spieler kann eine Gesamtentschädigung von 7,5 Mio. EUR fließen. Diese Policen kosten der FIFA ca. 73 Mio. EUR.

Rechtsprofessor Dr. Schwintowski zweifelt an Rechtmäßigkeit der KFZ-Versicherungsbedingungen

Übliche Standardwerke der allgemeinen Versicherungs-Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) sind zu kompliziert, zu komplex und entsprechen nicht den Anforderungen des Transparenzgebotes. Der Kunde sein vielfach überfordert durch die überaus komplexe Formulierung und das Zusammenspiel mehrerer Absätze. Viele Formulierungen sind unnötig und erschweren das Verständnis dramatisch.

Dr. Schwintowski fordert von den Versicherern, ihre Bedingungen auf ein verständliches und nachvollziehbares Niveau zu bringen.

Kunden, die aufgrund der Bedingungsgestaltung Nachteile erfahren, können auf Grundlage des Transparenzgebotes Klage erheben.