Aktuelle Versicherungsthemen – KW 25

Diese Woche: – Krankengeld – Bemessungsgrundlage ist das tatsächlich ausgezahlte Arbeitsentgelt. – Krankenkassen – höhere Beiträge stufenweise ab 2015 wohl sicher. – PKV-Ombudsmann – neue Telefonnummer.

Krankengeld – Bemessungsgrundlage ist das tatsächlich ausgezahlte Arbeitsentgelt

Das Sozialgericht Kassel hat entschieden, was in die Bemessungsgrundlage des Krankengeldes einfließt. Als Bemessungsgrundlage des Krankengeldes gelten die Entgelte der letzten drei Monate vor dem Beginn der Krankschreibung.

Somit können auch Überstunden, die in diesem Zeitraum geleistet wurden, auch in die Bemessungsgrundlage für das Krankengeld einfließen, sofern diese auch ausgezahlt wurden. Wurden die Stunden lediglich geleistet, jedoch nicht ausgezahlt, hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Anrechnung dieser Arbeitsstunden.

Geklagt hatte ein Arbeitnehmer, der regelmäßig Überstunden leistete, aber im Monat vor der Arbeitsunfähigkeit aufgrund der finanziellen Lage des Arbeitgebers diese nicht ausgezahlt bekommen hatte.

Krankenkassen – höhere Beiträge stufenweise ab 2015 wohl sicher

Insgesamt verfügen die 134 gesetzlichen Krankenkassen über Rücklagen von 16 Mrd. EUR, gemeinsam mit dem Gesundheitsfonds befinden sich sogar 29 Mrd. EUR in der Reserve des deutschen Gesundheitssystems. Beachtliche Zahlen.

Doch schon seit letztem Jahr sind die Überschüsse der Krankenkassen ingesamt rückläufig. Die Kosten für Medikamente, Arztbesuche und Aufenthalte in Krankenhäusern steigen immer weiter an. Die Folge: Im ersten Quartal 2014 sind die Ausgaben des Gesundheitssystems seit 6 Jahren wieder höher als die Einnahmen (FAZ.de)
Dabei sind die Kassen immer mehr versucht, die Ausgaben zu reduzieren. Wie der NDR im Magazin Panorama 3 berichtet, werden verschriebene Hilfsmittel oft durch deutlich günstigere Varianten ersetzt oder Patienten mit Vorsatz hingehalten, sodass diese um die Erstattung der verschriebenen Mittel kämpfen müssen – wer da resigniert, bekommt keine Erstattung und muss vieles aus eigener Tasche bezahlen. Für die Bewilligung der Mittel umgehen die Krankenkassen immer öfter den eigentlich zuständigen MDK (Medizinische Dienst der Krankenkassen) und beauftragen externe Hilfsmittelberater, die lediglich auf Spezifikationen aber nicht auf die medizinische Notwendigkeit der Hilfsmittel achten, was zulasten der Patienten geht.

Die finanzielle Lage der Kassen ist verworren und kompliziert nachzuvollziehen. Es wird aber immer deutlicher, dass die Qualität der erbrachten Leistungen zu sinken scheint. Um die Qualität zu halten bzw. wieder zu verbessern müssen die Kassen weiter an den Beiträgen schrauben. Die Arbeitgeber sind dabei außen vor und werden durch ihre starke Lobby nicht eingreifen. Arbeitnehmer hingegen müssen mit deutlich höheren Beiträgen oder deutlich geringeren Leistungen rechnen.

PKV-Ombudsmann – neue Telefonnummer

Der Ombudsmann der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung hat eine neue Telefonnummer: Unter 0800 255 04 44 ist er ab sofort kostenfrei aus den deutschen Telefonnetzen zu erreichen. Aufgabe des Ombudsmanns ist die außergerichtliche Schlichtung bei Streitigkeiten der Versicherten mit ihren Krankenversicherungsunternehmen sowie mit Versicherungsvermittlern und -beratern. Das Ombudsmann-Verfahren ist für die Versicherten unentgeltlich.