Zahnzusatzversicherung zahlt nicht

Eine private Zahnzusatzversicherung kann vor hohen Zahnarztkosten schützen. Auch für umfangreiche, hochwertige und kostenintensive Maßnahmen erstatten die Top-Tarife große Teile der Rechnung. Wichtig ist allerdings, dass die Versicherung abgeschlossen wird, bevor eine Erkrankung der Zähne diagnostiziert bzw. eine Behandlung angeraten wurde.

So lauteten auch zwei am Dienstag veröffentlichte Beschlüsse (Az.: 12 U 153/12 und 12 U 127/12) des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe. In beiden Fällen forderten die Kläger für Implantat-Versorgungen die Kostenübernahme durch ihre Zahnzusatzversicherung. Doch dass diese Maßnahmen durchgeführt werden müssen, war bereits vor dem Versicherungs-Abschluss bekannt.

Beide Versicherte müssen nun die gesamten Kosten in Höhe von 7.000 und 25.000 EUR selbst tragen.

Deshalb raten wir allen Interessenten an dieser Stelle noch einmal dazu, sich unbedingt vor dem Abschluss einer privaten Zahnzusatzversicherung beim Zahnarzt zu informieren, ob dieser ganz sicher keine angeratenen, versicherungsrelevanten Maßnahmen in die Patientenakte eingetragen hat.

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