Vorsicht beim Rückkauf einer Lebensversicherung

Statistisch gesehen wird in Deutschland jede dritte Lebensversicherung vor dem vereinbarten Vertragsende aufgelöst, es hat ein „Versicherungsrückkauf“ stattgefunden. Grundsätzlich ist vom Rückkauf einer Lebensversicherung immer abzuraten, da sie mit größeren Verlusten für den Versicherungsnehmer verbunden ist. Doch wie verhalte ich mich bei finanziellen Engpässen?

In letzter Zeit werden öfter die positiven Aspekte eines Versicherungsrückkaufs betont, insbesondere die Möglichkeit die Verluste beim Finanzamt geltend zu machen oder auch bessere Konditionen durch die Veräußerung auf dem Versicherung- „Zweitmarkt“.

Zu der ersten Option ist zu sagen, dass dies eine noch unklare Rechtslage ist. Es wurden zwar schon Anträge diese Verluste steuerlich geltend zu machen genehmigt, sollte dieses Beispiel aber Schule machen, droht ein deutlicher Steuerverlust, weshalb es unklar ist, ob diese Praxis dauerhaft beibehalten wird.

Die professionelle Abwicklung eines Rückkaufs bringt die Vorteile, dass der finanzielle Schaden abgemildert wird, da der Vertrag prinzipiell bestehen bleibt, nur das angesammelte Kapital auf eine andere Person übertragen wird. Da für die Versicherungsgesellschaft kein Beitragsausfall entsteht, sind die Verluste geringer. Aber auch hier ist mit Ausfällen zu rechnen, da auch für den Käufer einer bestehenden Police das Geschäft interessant sein muss und sie deshalb bei weitem nicht den vollen Wert ihres Vertrages ausgezahlt bekommen werden.

Unser Tipp: Außerhalb von akuter finanzieller Not ist von einem Versicherungsrückkauf immer abzuraten. Können sie die Beiträge zeitweise nicht aufbringen, ist immer zu einer Beitragsfreistellung zu raten.