Kassenbeitrag auf 15,5 % festgelegt

Am Wochenende hat die Koalition in Berlin beschlossen, das der einheitliche Beitragssatz für die gesetzliche Krankenkasse auf 15,5 Prozent festgesetzt wird. Um stärkere Belastungen der Versicherten zu milden, wird gleichzeitig der Beitrag für die Arbeitslosenversicherung auf 2,8 Prozent gesenkt. Der einheitliche Krankenversicherungsbeitrag kommt zum 1. Januar 2009. Es werden etwa neun von zehn Versicherten mehr als bisher bezahlen.

Jedoch werden die 51 Millionen Mitglieder bei den verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen unterschiedlich betroffen sein. Durchweg schlechter werden es die Rentner haben. Denn die gekoppelte Erhöhung des Krankenversicherungsbeitrag gegen einen geringeren Beitrag zur Arbeitslosenversicherung bringt Rentner keinen Nutzen. Sie müssen zwar auch mehr für die Krankenkasse bezahlen, sparen jedoch auf der anderen Seite nicht vom niedrigen Arbeitslosenbeitrag.

Sollte eine Krankenkasse in der Zukunft mit dem Beitragssatz von 15,5 Prozent nicht auskommen, muss sie einen Zusatzbeitrag erheben. Dieser würde dann allein von den Versicherten in dieser Kasse zu zahlen sein.