Versorgungsziel - Lexikon Rentenversicherung und Private Altersvorsorge
 
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Versorgungsziel

In der freien Marktwirtschaft sollen sich staatliche und private Versorgungsmaßnahmen zu einem Gesamtpaket ergänzen. Die gesetzliche Rentenversicherung war deshalb nie als Vollversorgungssystem gedacht. Die Leistungen decken auch bei einem vollen Versicherungsleben von 45 Versicherungsjahren in der Regel nicht mehr als 45% des Bruttoeinkommens ab. Private Vorsorgemaßnahmen und Leistungen der Arbeitgeber (betriebliche Versorgung) müssen diese Grundabsicherung aus der Rentenversicherung ergänzen.


Versorgungsziel von 75% des Bruttoeinkommens


Dieses Versorgungsziel entspricht einer Optimalversorgung, die sich aus der Beamtenversorgung ergibt. Hiernach erhalten Beamte nach 40 Dienstjahren 75% ihres letzten Bruttoeinkommens als Versorgung garantiert. Im Versorgungsfall (auch im Alter) muß der Beamte diesen Betrag jedoch voll versteuern.


Diese 75%-Grenze sollte als Maximum des Versorgungsziels verstanden werden, das nicht in allen Fällen erreicht werden kann. Dies ist im übrigen auch die Obergrenze für die Versorgung, wie sie das Bundesarbeitsgericht als Maximum für die Versorgung von Gesellschafter-Geschäftführern in ähnlicher Weise angesehen hat. Als Maßstab für die Versorgung dient hier das steuerlich als angemessen geltende Bruttoeinkommen (nicht das letzte Bruttoeinkommen wie bei Beamten!) eines Gesellschafter-Geschäftsführers.


Versorgungsziel von 70% des Bruttoeinkommens


Für ein realistisch anzustrebendes Versorgungsziel bietet sich derjenige Teil des Einkommens an, über den jeder Arbeitnehmer tatsächlich verfügen kann und das ihm nach Abzug von Steuern und Sozialversicherung als Nettoeinkommen verbleibt. Da die Abzüge vom Bruttogehalt z.Zt. mindestens 30% betragen, können deshalb 70% vom Bruttogehalt als Versorgungsziel für das 100%-ige Nettoeinkommen dienen.



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