Rentenantrag
Jede Rente, die erstmalig gewährt werden soll, muß bei dem Rentenversicherungsträger, bei dem der letzte Beitrag entrichtet wurde, beantragt werden. Anträge können auch bei den Versicherungsämtern, Krankenkassen oder anderen Sozialleistungsträgern gestellt werden.
Zurück zur Lexikon Startseite