Mindestbeitrag
Für Pflichtversicherte und freiwillig Versicherte wird jährlich ein neuer, monatlich zu zahlender Mindestbeitrag festgelegt. Wird dieser Beitrag unterschritten, so gelten diese Beträge als nicht rechtswirksam entrichtete Beiträge und damit nicht als Beitragszeiten.
Werte 2006 | alte Bundesländer | neue Bundesländer |
Mindestbeitrag | 78,00 Euro/mtl. | 78,00 Euro/mtl. |
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