Kalenderjahr / Kalendermonat / Kalenderwoche
Das Kalenderjahr wird in der Rentenversicherung mit 360 Tagen, der Kalendermonat mit 30 Tagen und die Kalenderwoche mit 7 Tagen bezeichnet.
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Das Kalenderjahr wird in der Rentenversicherung mit 360 Tagen, der Kalendermonat mit 30 Tagen und die Kalenderwoche mit 7 Tagen bezeichnet.
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