Generationenvertrag
Zwischen der beitragszahlenden (jungen) und der rentenempfangenden (alten) Generation gilt das Prinzip, daß die arbeitenden Versicherten durch ihre Beiträge die Renten von heute finanzieren, in der Erwartung, daß die nachfolgenden Generationen bereit sind, für sie das gleiche zu tun.
Die Bezeichnung "Generationenvertrag" ist unjuristisch und wurde weder schriftlich festgelegt noch ausgesprochen. Eine volle Sicherung des Lebensstandards bedarf zusätzlicher Vorsorge (betriebliche Altersversorgung, persönliches Sparen).
Zurück zur Lexikon Startseite