Betriebliche Zusatzrenten
Die betrieblichen Zusatzrenten sind keine Leistungen der Rentenversicherung. Sie werden nur dann gezahlt, wenn eine entsprechende Zusage des Arbeitgebers vorliegt.
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Die betrieblichen Zusatzrenten sind keine Leistungen der Rentenversicherung. Sie werden nur dann gezahlt, wenn eine entsprechende Zusage des Arbeitgebers vorliegt.
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