Bergmannsrente wegen Vollendung des 50. Lebensjahres
Die Rente wird auf Antrag gewährt, wenn eine wirtschaftlich gleichwertige Arbeit nicht mehr ausgeübt wird und 25 Jahre lang unter Tage gearbeitet worden ist. Hinzuverdienst aus einer wirtschaftlich nicht gleichwertigen Beschäftigung ist rentenunschädlich.
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