TM+ ist ein Spezialtarif der Barmenia für Mediziner.
Als angestellter Mediziner sind Sie optimal abgesichert, wenn die Lohnfortzahlung Ihres Arbeitgebers endet.
Niedergelassener Mediziner erhalten Krankentagegeld ab dem von ihnen gewählten Tag der Arbeitsunfähigkeit.
Arbeitsunfähigkeitstage wegen Rezidiverkrankung werden addiert, sodass Sie bei einem Rückfall schnell Ihr Geld erhalten. In diesem Medizinertagegeld sind Sie auch sicher versichert! Die Barmenia kann Ihnen nicht kündigen, wenn Sie den Tarif wiederholt in Anspruch nehmen müssen. Zusätzlich haben Sie bei Einkommenssteigerung sehr gute Anpassungsmöglichkeiten.
Barmenia Versicherungen TM+ |
Ja, bis 6 Monate | |
Ja | |
Ja | |
Ja | |
Ja | |
Ja | |
Ja | |
Nein | |
Nein | |
3 Monate, keine bei Unfall | |
Ja | |
Service ACIO | |
Konstante Beiträge im Alter? | Konstant, da mit Alterssparanteil |
Krankheitstage addieren? | Ja |
Geld bei Kur und Reha? | Ja, nach mind. 2 Wochen AU |
Verzicht auf Alkoholklausel? | Ja |
Zuschuss bei Wiedereingliederung? | Nein, Einzelfallentscheidung |
Anpassung ohne Gesundheitsfragen? | Ja, innerhalb von 2 Monaten |
Geld bei Arbeitslosigkeit? | Bis 3 Monate, ( ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld 6 Monate ) |
KTG bei Erkrankung eines Kindes? | Nein |
KTG bei Schwangerschaft? | Ja |
Weltweiter Versicherungsschutz? | Ja |
Mindestversicherungsdauer | 1 Versicherungsjahr |
Sicher versichert? | Ja |
Kündigungsfristen | 3 Monate |
Umzug ins Ausland | Beendet Zusatzversicherung |
Leistungsanspruch ab? | 3 Monate nach Beginn |
Erlass Wartezeiten | Kein Wartezeiterlass |
Wir haben in unserem Onlinerechner den Tarif der Barmenia Versicherungen verschiedenen hochwertigen Top-Tarifen anderer Anbieter gegenüber gestellt. Da wir als freier Makler an keine Gesellschaften gebunden sind, haben wir einen umfangreichen Vergleich durchgeführt. Auf diese unabhängigen Empfehlungen zur Krankentagegeld Zusatzversicherung der Barmenia Versicherungen können Sie bauen.
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Ja, für einen bis zu 6 Monate dauernden Nachleistungszeitraum kann das vereinbarte Krankentagegeld auch bei bereits anerkannter Berufsunfähigkeit weiter gezahlt werden.
Voraussetzung ist, dass die vertraglich vereinbarten Arbeitsunfähigkeitsnachweise (gelber Schein) auch im Nachleistungszeitraum regelmäßig vorgelegt werden.
Ja, wenn die Krankentagegeldversicherung wegen Eintritt von Berufsunfähigkeit endet, kann eine Anwartschaft für den Tarif beantragt werden.
Eine Anwartschaft ist sehr wichtig! Sollten Sie Ihren Beruf z.B. nach einer überstandenen Krebserkrankung wieder ausüben können, besteht keine Möglichkeit auf den Neuabschluss einer Tagegeldversicherung. Nur die Anwartschaft ermöglicht es Ihnen den Versicherungsschutz reaktivieren zu können.
Ja, sofern in dem neu ausgeübten Beruf Versicherungsfähigkeit besteht, ist Reaktivierung nach Prüfung durch den Versicherer möglich.
Der neue Tagessatz orientiert sich im Umfang des alten Versicherungsschutzes an dem neuen Einkommen. Leistungsverbesserungen wie ein früherer Beginnzeitpunkt (Karenz) oder ein höherer Tagessatz sind nur mit Gesundheitsprüfung möglich.
Ja, bis zu dem vertraglich vereinbarten Nachleistungszeitraum von 6 Monaten wird Krankentagegeld zur Verfügung gestellt.
Wird die Berufsunfähigkeit erst nachträglich festgestellt, kann es bei einem zeitgleichen Bezug von Berufsunfähigkeitsrente und Krankentagegeld zu einer Rückforderung kommen. Das betrifft den Teil des Krankentagegeldes, der über den Beendigungszeitpunkt oder über den Nachleistungszeitraum hinaus gezahlt wurde.
Ja, bei einem Wechsel in das Angestelltenverhältnis können eine längere Karenzzeit und ein niedrigerer Tagessatz beantragt werden, wenn der schriftliche Antrag dafür innerhalb von zwei Monaten nach der Änderung bei der Barmenia Krankenversicherung AG eingegangen ist. Eine Erhöhung des Tagessatzes ist nur mit Gesundheitsprüfung möglich.
Ja, der Leistungsanspruch in dieser Krankentagegeldversicherung endet nicht mit dem Bezug einer Altersrente. Sie können weiterhin den Anteil Ihres Erwerbseinkommens absichern, den Sie mit der Fortführung Ihrer beruflichen Tätigkeit erwirtschaften. Der versicherbare Tagessatz wird auch nach Renteneintritt allein auf der Basis Ihres Arbeitseinkommens ermittelt. Es erfolgt keine Anrechnung von Altersrenten, die Sie aus einem Versorgungswerk oder einer privaten oder gesetzlichen Rentenversicherung erhalten.
Ja, die Wartezeit für Krankentagegeldleistungen beträgt grundsätzlich 3 Monate, nur für psychotherapeutische Behandlungen und Entbindung sind es 8 Monate. Um im Notfall trotzdem an der Seite des Versicherten zu stehen, verzichtet die Barmenia bei Unfällen auf die Einhaltung der allgemeinen Wartezeit.
Für Ihr Krankentagegeld haben Sie den 43. Tag als Auszahlungsbeginn gewählt.
Ja, bei Fortfall des Anwartschaftsgrundes kann der Versicherungsschutz innerhalb von 2 Monaten ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder in Kraft gesetzt werden.
Es muss lediglich ein ärztliches Zeugnis vorgelegt werden, anhand dessen geprüft wird, ob keine Berufsunfähigkeit mehr besteht.
Ja, das Krankentagegeld wird auch bei einer von der Krankenversicherung getragenen Anschlussheilbehandlungs-, Sanatoriums- oder Kurmaßnahme gezahlt, wenn vor dem Beginn der Behandlung eine ununterbrochene Arbeitsunfähigkeit von mindestens 2 Wochen bestanden hat und die Leistung schriftlich zugesagt wurde.
Ja, das Krankentagegeld wird auch bei einer von der Rentenversicherung getragenen Rehamaßnahme gezahlt, wenn vor dem Beginn der Behandlung eine ununterbrochene Arbeitsunfähigkeit von mindestens 2 Wochen bestanden hat und die Leistung schriftlich zugesagt wurde. Zum Ausgleich eines Einkommensausfalls erbrachte Zahlungen eines Rehabilitationsträgers werden auf das Krankentagegeld angerechnet.
Nein, bei Selbstständigen und Freiberuflern wird kein Krankentagegeld ausgezahlt, wenn lediglich eine teilweise Arbeitsunfähigkeit besteht.
Im Einzelfall kann eine Leistung bei Wiedereingliederung seitens der Barmenia erfolgen (Hamburger Modell). Hierzu wäre dann ein entsprechender Wiedereingliederungsplan ausgefüllt vom Arzt sowie evtl. ärztliche Berichte einzureichen.
Teil-Arbeitsunfähigkeit kann dann eintreten, wenn Versicherte nach langer schwerer Krankheit nicht sofort wieder voll, sondern nur stundenweise zu arbeiten anfangen.
Innerhalb von 2 Monaten ab Bekanntwerden der Einkommenserhöhung können Sie einen Mehrverdienst ohne Gesundheitsprüfung nachversichern. Man beantragt die Erhöhung formlos.
Der Nachweis erfolgt bei Ärzten über eine aktuelle BWA oder Steuererklärung. Nach Ablauf der 2 Monate kann der versicherte Tagessatz nur mit neuer Gesundheitsprüfung erhöht werden.
Eine dauerhafte Minderung des Einkommens ist der Barmenia Krankenversicherung a. G. unverzüglich mitzuteilen.Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.
Sie können das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf der vereinbarten Mindestversicherungsdauer kündigen.
Eine Statusänderung hat keinen Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz. Egal ob Sie pflicht- oder freiwillig versichert sind oder ob Sie mitversichertes Familienmitglied sind oder über eine eigene Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse verfügen, diese Änderungen haben keinen Einfluss auf die Zusatzversicherung.
Die Beendigung Ihrer Mitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ist dem Versicherer umgehend zu melden. Sie haben dann ein zweimonatiges Sonderkündigungsrecht.