Krankentagegeld für Psychotherapeuten
 
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Krankentagegeldversicherung für Psychotherapeuten, psychologische Psychotherapeuten und Psychotherapeuten in Ausbildung

In keinem anderen Heilberuf ist die Beziehung zwischen Patient und Therapeut so eng und vertrauensvoll wie in der Psychotherapie. Die im Medizinerbereich etablierte Praxisvertretung und die damit einhergehende Sicherstellung der Praxiseinnahmen durch den eingesetzten Praxisvertreter sind in einer psychotherapeutischen Praxis undenkbar. Umso größer ist das Risiko krankheitsbedingter Einkommenseinbußen.


Als niedergelassener Psychotherapeut, als psychologischer Psychotherapeut und bereits als Psychotherapeut in Ausbildung ist die Krankentagegeldversicherung der elementare Baustein der Einkommensabsicherung. Zusätzlich zum individuellen Erwerbseinkommen können in speziellen Krankentagegeldtarifen für Psychotherapeuten auch weiterlaufende Praxiskosten sowie Kranken- und Sozialversicherungsbeiträge mit abgesichert werden.


Der Absicherungsbedarf eines angestellten Psychotherapeuten und der eines niedergelassenen psychologischen Psychotherapeuten unterscheiden sich deutlich, deshalb werden die beiden Segmente nachfolgend getrennt aufgearbeitet.

Krankentagegeld für niedergelassene Psychotherapeuten

Der größte Anteil der Krankentagegeld Absicherung niedergelassener Psychotherapeuten ist die Absicherung der krankheitsbedingten Einkommenseinbußen. Der Anteil weiterlaufender Betriebskosten umfasst im Normalfall nur einen kleinen Prozentsatz. Praxismieten spielen dabei die größte Rolle, gefolgt von den Beiträgen zur eigenen Kranken- und Rentenversicherung. Berufshaftpflicht- und Praxisinhaltsversicherung folgen mit deutlichem Abstand, abschließend bleiben die Kosten für Telefon, Internet, Kartenlesegeräte und Abrechnungssoftware.


Mitarbeiterkosten beschränken sich im Regelfall auf Reinigungspersonal. Darauf abgestimmt folgt die Wahl der passenden Krankentagegeldversicherung. Die Absicherung des krankheitsbedingten Einkommensausfalls ist unstrittiger und elementarer Bestandteil jeder Krankentagegeldversicherung. Mit welchem Anteil weiterlaufende Praxiskosten im Tagessatz des Krankentagegeldes berücksichtigt werden können, wird in den Annahmerichtlinien jedes einzelnen Tarifs individuell geregelt. Das im Tagessatz abbildbare Verhältnis zwischen Einkommensausfall und Praxiskosten ist daher auch bei niedergelassenen Psychotherapeuten mit entscheidend für die Auswahl des richtigen Krankentagegeld Versicherers.


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Was kann im Krankentagegeld für Psychotherapeuten versichert werden?

Als niedergelassener Psychotherapeut können Sie immer Ihr vollständiges Nettoeinkommen absichern. Bei bestimmten Versicherern können Sie im versicherbaren Tagessatz auch die Anteile für Ihre Kranken- Rentenversicherung und weiterlaufende Praxiskosten berücksichtigen. Bei der Berechnung des versicherbaren Tagessatzes werden die Praxisumsätze der letzten zwölf Monate als Ausgangswert zugrunde gelegt.


Die Versicherer unterscheiden im nächsten Schritt, mit welchem Anteil dieser Umsatz berücksichtigt werden kann: Umsatz abzüglich Kosten und Steuern (es verbleibt das tatsächliche Nettoeinkommen), Umsatz abzüglich eines geringen pauschalen Prozentsatzes für den Kosten- und Steueranteil oder sogar 100 % des Umsatzes. Der so ermittelte Betrag wird durch 360 geteilt, um den maximal versicherbaren Tagessatz in der Krankentagegeldversicherung zu ermitteln.


Ein spezieller Tarif ermöglicht psychologischen Psychotherapeuten, über ein privates Krankentagegeld die Absicherung weiterer Kosten der Praxis wie Mieten, Leasingraten und Mitarbeitergehälter vorzunehmen. Unsere Heilwesenspezialisten prüfen mit Ihnen, ob dies in Ihrem Fall empfehlenswert ist.


Der versicherbare Tagessatzes in der psychotherapeutischen Praxis

Sofern es bereits ein abgeschlossenes Geschäftsjahr gibt, wird das versicherbare Krankentagegeld auf der Basis des letztjährigen Praxisumsatzes ermittelt. Solange noch kein Einkommenssteuerbescheid vorliegt, genügt auch die BWA des betreffenden Zeitraumes. Wer aus dem Angestelltenverhältnis neu in die Niederlassung geht, verfügt im Regelfall über einen Businessplan, der zusammen mit einem Steuerberater oder der Hausbank ausgearbeitet wurde. In diesem Fall kann auch der erwartete Umsatz als Kalkulationsgröße angegeben werden. Wer eine Praxis oder einen Kassensitz übernimmt, bezieht sich auf den Vorjahresumsatz des abgebenden Therapeuten als Bezugsgröße für den versicherbaren Tagessatz.


Krankentagegeld für Psychotherapeuten in Ausbildung

Arbeitsunfähigkeit bedeutet bereits für Psychotherapeuten in Ausbildung eine massive Einkommenseinbuße. In der die Ausbildung abschließenden fünfjährigen Praxisphase werden trotz der noch fehlenden eigenen Kassenzulassung bereits hohe Abrechnungsumsätze erzielt. Monatseinkommen oberhalb von 4.500 EUR sind absolut üblich. Bisher haben sich nur wenige Versicherer auf diesen speziellen Absicherungsbedarf eingestellt. Wir gehen daher immer wieder auf Produktmanager und Underwriter der Krankentagegeldversicherer zu, um für die stetig wachsende Gruppe der PiAs zufriedenstellende Krankentagegeld Spezialkonzepte anbieten zu können.


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Absicherung der benötigten Leistungen in der Praxis

Als niedergelassener Psychotherapeut können Sie umsatzbezogen einen Tagessatz zwischen 100 EUR und 250 EUR in einer oder gestaffelten Tagegeldversicherungen absichern. Höhere Krankentagegelder können mit entsprechenden Einkommensnachweisen beantragt werden. Bestehende Krankentagegeldabsicherungen sollten dabei keinesfalls gekündigt werden. Gesetzliches Krankengeld in Wahltarifen oder privates Krankentagegeld kann durch die Annahme von Dynamikangeboten oder gezielte Neuabschlüsse an den jeweiligen Bedarf angepasst werden. Durch gestaffelte Karenzzeitpunkte wird ein optimales Kosten-Nutzenverhältnis erreicht. Das Krankentagegeld der privaten Krankenversicherer wird als steuerfreie Nettoleistung ausgezahlt.


Den Zeitraum zwischen dem Tag der ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit und dem Tag, ab dem die erste Leistung ausgezahlt wird, nennt man im Versicherungsbereich Karenzzeitraum. Die Wahl des passenden Karenzzeitraums hängt von Ihren individuellen Gegebenheiten ab. Die Kombination versetzter Karenzzeitpunkte und auf einander abgestimmter Tagessätze ermöglicht es, für jeden Psychotherapeuten eine individuelle Krankentagegeldabsicherung zu gestalten. Nach Erreichen des Karenzzeitpunktes wird der versicherte Tagessatz bis zum Ende der Arbeitsunfähigkeit ausgezahlt.


Niedergelassene Psychotherapeuten wählen meist den 15. oder den 22. Tag einer Arbeitsunfähigkeit als Beginnzeitpunkt der Tagegeldauszahlung, da diese das optimale Preis-Leistungsverhältnis bieten. Auch der 8. Tag, der 29. Tag oder der 43. Tag stehen zur Auswahl, werden aber eher selten genommen.


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Beruf
Ihre berufliche Situation


Der arbeitsunfähige Therapeut

Ihre Krankentagegeldversicherung zahlt bei vollständiger Arbeitsunfähigkeit. Wenn Sie eine Tagegeldleistung erhalten ist es absolut wichtig, dass Sie Ihre Praxistätigkeit vollständig einstellen. Auch die Erstellung eines Abschlussberichtes wäre eine Zuwiderhandlung und kann die weitere Auszahlung des Krankentagegeldes gefährden. Der BGH hat sich in der Vergangenheit bereits ausführlich mit diesem Sachverhalt befassen müssen. Es liegen daher ausreichend Urteile vor, die den Verlust des Tagegeldanspruchs bestätigen, sobald im geringen Umfang einer beruflichen Tätigkeit nachgegangen wird. Der Krankenversicherer kann zusätzlich die geleisteten Tagegelder zurückfordern. Der Besuch der eigenen Praxis zur Erledigung kleiner organisatorischer Arbeiten oder Schriftsätze ist während des Bezugs von Krankentagegeld also absolut tabu.


Die durchgängige Sicherung von Einkommen und Lebensstandard für Psychotherapeuten

Die aufeinander abgestimmte Kombination von privater Krankentagegeldabsicherung und der dazu passenden Berufsunfähigkeitsversicherung sichert Ihnen den lückenlosen KT-BU Übergang. Die Krankentagegeldversicherung befasst sich mit der Thematik der Arbeitsunfähigkeit, die BU mit dem Sachverhalt der Berufsunfähigkeit. Allein die beiden Begrifflichkeiten machen deutlich, dass es sich um unterschiedliche Sachverhalte und differenzierte Betrachtungsansätze handelt. Darauf basierend kann es zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen, wenn beide System für sich betrachten, ob noch eine AU und damit einhergehend eine Leistungspflicht des Krankentagegeldversicherers oder doch bereits eine Berufsunfähigkeit und somit der BU Leistungsbeginn vorliegt. Eine vertraglich zugesagte Übergangsregelung zwischen dem Kranken- und dem BU- Versicherer gewährleistet kontinuierlichen Zahlungseingang.


Eine Anpassungsoption sorgt für die mitwachsende Absicherung vom Start ins Berufsleben über die Niederlassung bis zum Ruhestand

Damit der einmal versicherte Tagessatz dauerhaft seinen Absicherungszweck erfüllt, muss er während der Versicherungsdauer anpassbar sein. Die Tarifbedingungen sehen daher vor, dass Sie den Tagessatz anpassen können, wenn Sie durch eine BWA oder Steuererklärung Kenntnis von einer entsprechenden Einkommenserhöhung erlangen. Innerhalb von zwei Monaten kann die Anpassung ohne erneute Gesundheitsprüfung beantragt und durchgeführt werden. Diese Frist ist sehr wichtig und muss unbedingt beachtet werden, damit der in jungen Jahren und bei gutem Gesundheitszustand begonnene Versicherungsschutz auch bei sich verschlechterndem Gesundheitszustand dauerhaft an wachsende Einkommensverhältnisse angepasst werden kann.


Die Addition der Karenztage bei wiederkehrenden Erkrankungen ist ebenfalls ein wichtiger Passus in den Versicherungsbedingungen, damit bei einem Rückfall sofort Leistungen zur Verfügung stehen, ohne dass die vereinbarte Karenzzeit erneut abgewartet werden muss.


Krankentagegeld für angestellte Psychotherapeuten

Angestellte Psychotherapeuten erhalten für die ersten sechs Wochen einer Arbeitsunfähigkeit die ungekürzte Lohnfortzahlung durch ihren Arbeitgeber. Nach diesen 42 Tagen beziehen sie Krankengeld ihrer gesetzlichen Krankenkasse und erhalten damit ca. 78 % des bisherigen Nettoeinkommens. Diese 78 %-Grenze gilt allerdings nur für die Einkommensbestandteile bis zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG). Psychologische Psychotherapeuten erzielen auch im klinischen Alltag schnell Einkünfte oberhalb der BBG. Die gesetzlichen Krankenkassen deckeln das gesetzliche Krankengeld aber auf diese Grenze, sodass die darüber hinaus gehenden Einkommensbestandteile vollkommen unberücksichtigt bleiben. Die so entstehende Reduzierung muss individuell berechnet werden. Sie vergrößert noch einmal deutlich die oben genannte Lücke von ca. 22 %.


Auch dem angestellten Psychotherapeuten empfehlen wir daher den frühzeitigen Abschluss einer ergänzenden privaten Krankentagegeldversicherung. Der anfängliche Tagessatz muss dabei nicht hoch sein, auch eine Absicherung von täglich 15 EUR oder 20 EUR sichert Ihnen den Einstieg ins System bei gutem Gesundheitszustand. Alle zukünftig stattfindenden Einkommenserhöhungen können dann fristgerecht und ohne Gesundheitsprüfung nachgemeldet und abgesichert werden. Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass junge Menschen diesen Einstieg vernachlässigen. Einerseits wirkt der Absicherungsbetrag sehr gering, andererseits sind sie jung und gesund und krankheitsbedingter Ausfall erscheint vernachlässigbar. Erst 15 Jahre später entsteht dann durch Familiengründung oder Immobilienerwerb der Wunsch und auch der Bedarf, einen deutlich höheren Tagessatz in einem Neuabschluss beantragen zu wollen. Leider legen bis dahin eingetretene Veränderungen im Gesundheitszustand diesem Ansinnen Steine in den Weg.


Eine Krankentagegeldabsicherung ist nicht teuer. Insbesondere dann nicht, wenn man beim Einstieg gesund ist und keine Risikozuschläge zu bezahlen hat. Daher möchten wir an dieser Stelle auch an die angestellten Psychotherapeuten und Berufseinsteiger die Empfehlung aussprechen, sich führzeitig um diese lebensbegleitende Absicherung zu kümmern.


Krankentagegeld für angestellte Psychotherapeuten.

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