Verdienstausfälle führen bei jedem Selbständigen oder freiberuflich Tätigen zu individuell unterschiedlichen Folgen. Die Vertreterregelung in der Praxis, Kanzlei oder im eigenen Unternehmen Lohnfortzahlung für Arbeitnehmer und die Höhe der unveränderten Fixkosten entscheiden darüber, ab wann Arbeitsunfähigkeit zu finanziellen Engpässen führt.
Abhängig von der Art der Tätigkeit und der Unternehmens- und Kostenstruktur gibt es unterschiedliche Absicherungsmöglichkeiten. Praxisausfall- und Betriebsunterbrechungsversicherungen wären weitere Varianten für Selbständige, zu denen wir Sie gerne beraten, wenn Sie eine private Krankentagegeldversicherung in ihrem Wirkungsspektrum sinnvoll ergänzen und Ihr Einkommen sicherstellen wollen.
Für Selbstständige, freiberuflich Tätige und Arbeitnehmer, besteht in Deutschland eine
Krankenversicherungspflicht!
Diese Krankenversicherung kann wahlweise bei einer gesetzlichen Krankenversicherung oder privaten Krankenkasse bestehen. Im folgenden
werden die unterschiedlichen Varianten beschrieben.
* Das gesetzliche Krankengeld berücksichtigt maximal 70 % des Arbeitseinkommens von dem Sie
bis dahin Beiträge bezahlt haben.
Ihr Anspruch ist auf den GKV Höchsttagessatz von 120,75 EUR begrenzt.
Reicht der Tagessatz der Krankenkasse nicht aus, können Sie bei einer privaten Krankenversicherung zu einem früheren, gleichen
oder späteren Bezugszeitpunkt weitere Tagegelder absichern.
In beiden Fällen können Sie die Absicherung Ihres Einkommens bei dem selben Unternehmen nachträglich beantragen. Sie können Ihr KTG aber auch bei jedem anderen Tagegeldanbieter abschließen. Beispielsweise dann, wenn Ihr Versicher den benötigten Beginnzeitpunkt nicht anbietet, nur einen niedrigen Tagessatz bewilligt oder wenn dessen Gesundheitsfragen gegen einen Neuabschluss sprechen.
Steuer-Tip: Das private Krankentagegeld wird auch für Selbstständige und Freiberufler steuerfrei ausgezahlt. Das Krankengeld der gesetzlichen Versicherung unterliegt dem Progressionsvorbehalt und erhöht dadurch Ihren Steuersatz.
Die private Krankentagegeld-Zusatzversicherung bietet Selbstständigen deutlich mehr Flexibilität. Sie kann in der Höhe und bei der Wahl der Auszahlungszeitpunkte ideal an Ihren tatsächlichen Bedarf angepasst und in der Zukunft ohne erneute Gesundheitsprüfung geändert werden.
Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Zahnärzte oder Rechtsanwälte können im Krankheitsfall bereits ab dem 4. oder 8. Tag der Arbeitsunfähigkeit Leistung erhalten. Die Staffelung geht wochenweise weiter, der 15., 22., 29., 43., 64., 85., 93., 106., 127., 169., 186., 274, und 365. Tag kann als Zeitpunkt für eine weitere Leistung gewählt werden. Dabei ist auch die Kombination unterschiedlicher Tarife, Zeitpunkte und Summen möglich, um Ihren individuellen Bedarf abbilden zu können.
Unser Vergleich berücksichtigt automatisch die wichtigsten Elemente einer Krankentagegeldversicherung.
Selbstständige und Freiberufler beraten wir ebenfalls zur Berufsunfähigkeitsversicherung, um einen nahtlosen Übergang zwischen den Leistungen des Krankentagegeldversicherers und der Berufsunfähigkeitsversicherung sicher zu stellen. Nutzen Sie unseren Service und die persönliche Beratung mit festen Ansprechpartner. Wir erarbeiten zusammen in welcher Höhe das gesetzliche Krankengeld, Krankentagegeld und Berufsunfähigkeitsleistungen Ihre Absicherung komplettieren.