Krankentagegeld für Selbständige und Freiberufler
 
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Krankentagegeld für Selbständige und Freiberufler

Verdienstausfälle führen bei jedem Selbständigen oder freiberuflich Tätigen zu individuell unterschiedlichen Folgen. Die Vertreterregelung in der Praxis, Kanzlei oder im eigenen Unternehmen Lohnfortzahlung für Arbeitnehmer und die Höhe der unveränderten Fixkosten entscheiden darüber, ab wann Arbeitsunfähigkeit zu finanziellen Engpässen führt.


Abhängig von der Art der Tätigkeit und der Unternehmens- und Kostenstruktur gibt es unterschiedliche Absicherungsmöglichkeiten. Praxisausfall- und Betriebsunterbrechungsversicherungen wären weitere Varianten für Selbständige, zu denen wir Sie gerne beraten, wenn Sie eine private Krankentagegeldversicherung in ihrem Wirkungsspektrum sinnvoll ergänzen und Ihr Einkommen sicherstellen wollen.




Für Selbstständige, freiberuflich Tätige und Arbeitnehmer, besteht in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht!
Diese Krankenversicherung kann wahlweise bei einer gesetzlichen Krankenversicherung oder privaten Krankenkasse bestehen. Im folgenden werden die unterschiedlichen Varianten beschrieben.


Krankengeld für gesetzlich krankenversicherte

  • Variante 1: Freiwillig gesetzlich, aber zum ermäßigten Beitragssatz.
    Der ermäßigte Beitragssatz bewirkt, dass Sie von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse kein Krankengeld erhalten. Sie können Ihr benötigtes Tagegeld vollständig über den Tarif einer privaten Krankenversicherung absichern.
  • Variante 2: Freiwillig gesetzlich, aber zum allgemeinen Beitragssatz.
    Der allgemeine Beitragssatz bewirkt, dass Sie ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit Krankengeld* bekommen.
  • Variante 3: Freiwillig gesetzlich, zum allgemeinen Beitragssatz im Wahltarif.
    Der richtige Wahltarif bewirkt, dass Sie ab dem 22. Tag der Arbeitsunfähigkeit Krankengeld* bekommen.

* Das gesetzliche Krankengeld berücksichtigt maximal 70 % des Arbeitseinkommens von dem Sie bis dahin Beiträge bezahlt haben. Ihr Anspruch ist auf den GKV Höchsttagessatz von 120,75 EUR begrenzt.
Reicht der Tagessatz der Krankenkasse nicht aus, können Sie bei einer privaten Krankenversicherung zu einem früheren, gleichen oder späteren Bezugszeitpunkt weitere Tagegelder absichern.


Krankengeld für privat krankenversichert

  • Variante 1: Privat , aber ohne Tagegeldtarif
  • Variante 2: Privat, mit geringer Tagegeldleistung

In beiden Fällen können Sie die Absicherung Ihres Einkommens bei dem selben Unternehmen nachträglich beantragen. Sie können Ihr KTG aber auch bei jedem anderen Tagegeldanbieter abschließen. Beispielsweise dann, wenn Ihr Versicher den benötigten Beginnzeitpunkt nicht anbietet, nur einen niedrigen Tagessatz bewilligt oder wenn dessen Gesundheitsfragen gegen einen Neuabschluss sprechen.


Steuer-Tip: Das private Krankentagegeld wird auch für Selbstständige und Freiberufler steuerfrei ausgezahlt. Das Krankengeld der gesetzlichen Versicherung unterliegt dem Progressionsvorbehalt und erhöht dadurch Ihren Steuersatz.


Privates Krankentagegeld

Die private Krankentagegeld-Zusatzversicherung bietet Selbstständigen deutlich mehr Flexibilität. Sie kann in der Höhe und bei der Wahl der Auszahlungszeitpunkte ideal an Ihren tatsächlichen Bedarf angepasst und in der Zukunft ohne erneute Gesundheitsprüfung geändert werden.


Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Zahnärzte oder Rechtsanwälte können im Krankheitsfall bereits ab dem 4. oder 8. Tag der Arbeitsunfähigkeit Leistung erhalten. Die Staffelung geht wochenweise weiter, der 15., 22., 29., 43., 64., 85., 93., 106., 127., 169., 186., 274, und 365. Tag kann als Zeitpunkt für eine weitere Leistung gewählt werden. Dabei ist auch die Kombination unterschiedlicher Tarife, Zeitpunkte und Summen möglich, um Ihren individuellen Bedarf abbilden zu können.


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  • Dazu gehört der Kündigungsverzicht. Die Versicherung darf Ihnen nicht deshalb kündigen, weil Sie krank waren und Leistung in Anspruch genommen haben. Das sichert Ihnen den Fortbestand Ihrer Krankentagegeldversicherung im Krankheitsfall.
  • Ein wichtiger Punkt für Freiberufler und Selbstständige ohne Lohnfortzahlung ist die Addition von Karenztagen. Krankheitstage wegen derselben Erkrankung werden zusammengezogen, sodass Sie früher eine Leistung bekommen.

    1. Beispiel: Als Beginn wurde der 22. Tag der Arbeitsunfähigkeit vereinbart. Der Versicherte erkrankt und ist 14 Tage arbeitsunfähig. Nach einer kurzen Erholung erkrankt der Versicherte erneut an derselben Krankheit und ist jetzt für 3 Wochen krank. Zählt die Versicherung die Krankheitstage zusammen, hat die versicherte Person schon nach der ersten Woche der erneuten Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf eine Auszahlung.

    2. Beispiel: Gleiche Versicherung wie oben. Der Versicherte erkrankt für 4 Wochen und bekommt ab dem 22. Tag sein Krankentagegeld. Nach einer kurzen Zeit erkrankt der Versicherte erneut an derselben Krankheit. Zählt die Versicherung die Krankheitstage zusammen, erhält er sofort wieder Geld, da bei längerer Krankheit die Tage der ersten Erkrankung angerechnet werden.
  • Wichtig: das Krankentagegeld sollte unproblematisch an sich verändernde Lebensumstände angepasst werden können. Steigt Ihr Bedarf, sollte auch das Krankentagegeld höher werden und das ohne erneute Gesundheitsprüfung.

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Selbstständige und Freiberufler beraten wir ebenfalls zur Berufsunfähigkeitsversicherung, um einen nahtlosen Übergang zwischen den Leistungen des Krankentagegeldversicherers und der Berufsunfähigkeitsversicherung sicher zu stellen. Nutzen Sie unseren Service und die persönliche Beratung mit festen Ansprechpartner. Wir erarbeiten zusammen in welcher Höhe das gesetzliche Krankengeld, Krankentagegeld und Berufsunfähigkeitsleistungen Ihre Absicherung komplettieren.


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