Bayerische Beamtenkrankenkasse (BBKK) TA 43-183 - Tarif Krankentagegeld - Krankentagegeldversicherung
 
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Bayerische Beamtenkrankenkasse (BBKK) Krankentagegeld Zusatzversicherung Tarif Bayerische Beamtenkrankenkasse (BBKK) TA 43-183

Der Tarif TA der BBKK kombiniert ein sehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis mit einer moderaten Gesundheitsprüfung. 

Sie sind sehr gut abgesichert, wenn die Lohnfortzahlung Ihres Arbeitgebers endet.

Krankheitstage bei Rückfallerkrankung werden zusammengerechnet, sodass Sie schneller Ihr Geld erhalten und Sie sind sicher versichert! Die BBKK kann Ihnen diese wichtige Absicherung auch dann nicht kündigen, wenn Sie Ihr Tagegeld frühzeitig oder wiederholt in Anspruch nehmen müssen.


Bayerische Beamtenkrankenkasse (BBKK)

Bayerische Beamtenkrankenkasse (BBKK) TA 43-183
 


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Kurzübersicht - Tarif Bayerische Beamtenkrankenkasse (BBKK) TA 43-183

3 Monate, keine bei Unfall
Konstante Beiträge im Alter?Konstant, da mit Alterssparanteil
Krankheitstage addieren?Ja
Geld bei Kur und Reha?Ja, bei Sanatoriums- u. Kurmaßnahmen (KV) Nein, bei Rehamaßnahmen (RV)
Verzicht auf Alkoholklausel?Nein
Zuschuss bei Wiedereingliederung?Ja, 50 % für bis zu 28 Tage
Anpassung ohne Gesundheitsfragen?Ja, innerhalb von 2 Monaten
Geld bei Arbeitslosigkeit?Bis 3 Monate, ( ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld 6 Monate )
KTG bei Erkrankung eines Kindes?Nein
KTG bei Schwangerschaft?Ja
Weltweiter Versicherungsschutz?Ja
Mindestversicherungsdauer2 Versicherungsjahre
Sicher versichert?Ja
Kündigungsfristen3 Monate
Umzug ins AuslandBeendet Zusatzversicherung
Leistungsanspruch ab?3 Monate nach Beginn
Erlass WartezeitenKein Wartezeiterlass


Wir haben in unserem Onlinerechner den Tarif der Bayerische Beamtenkrankenkasse (BBKK) verschiedenen hochwertigen Top-Tarifen anderer Anbieter gegenüber gestellt. Da wir als freier Makler an keine Gesellschaften gebunden sind, haben wir einen umfangreichen Vergleich durchgeführt. Auf diese unabhängigen Empfehlungen zur Krankentagegeld Zusatzversicherung der Bayerische Beamtenkrankenkasse (BBKK) können Sie bauen.


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Fragen & Antworten Beispiel Karenz 43 - Tarif Bayerische Beamtenkrankenkasse (BBKK) TA 43-183



Ja, die Wartezeit für Krankentagegeldleistungen beträgt grundsätzlich 3 Monate, nur für psychotherapeutische Behandlungen und Entbindung sind es 8 Monate. Um im Notfall trotzdem an der Seite des Versicherten zu stehen, verzichtet die BBKK bei Unfällen auf die Einhaltung der allgemeinen Wartezeit.

Für Ihr Krankentagegeld haben Sie den 43. Tag als Auszahlungsbeginn gewählt.



Wie entwickeln sich die Beiträge mit steigendem Alter?

Der Tarif ist mit Alterungsrückstellungen kalkuliert, sodass für Erwachsene keine automatischen jährlichen oder nach Beitragsgruppen gestaffelten Beitragserhöhungen vorgesehen sind.
Beitragsanpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen sind dennoch möglich.

Ab dem wievielten Tag erhalten Sie Leistungen aus der Krankentagegeldversicherung?

Ihr Anspruch auf Krankentagegeld in Höhe von !%monatsleistungktg%! EUR pro Monat beginnt ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Das Krankentagegeld wird ohne zeitliche Höchstgrenze und bis zum Ende der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit gezahlt. Die Meldung über die Arbeitsunfähigkeit muss der Bayerische Beamtenkrankenkasse AG spätestens am 42. Tag vorliegen.

Werden Krankheitstage bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Erkrankung zusammengezählt?

Ja, Sie haben Anspruch auf Krankentagegeld, nachdem Sie 42 Tage krank geschrieben waren. Kommt es innerhalb von 6 Monaten nach Ihrer Genesung zu einer Rückfallerkrankung, werden die Arbeitsunfähigkeitszeiten bei der Ermittlung Ihres Anspruchs zusammengerechnet, sodass Sie die Spanne von 42 Tagen nur einmal ableisten müssen.

Wird das Krankentagegeld auch während Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen gezahlt?

Ja, das Krankentagegeld wird auch bei einer von der Krankenversicherung getragenen Anschlussheilbehandlungs-, Sanatoriums- oder Kurmaßnahme gezahlt. Das Krankentagegeld wird nicht bei einer von der Krankenversicherung getragenen Anschlussheilbehandlungsmaßnahme gezahlt.

Nein, das Krankentagegeld wird nicht bei einer von der Rentenversicherung getragenen Rehamaßnahme gezahlt. Hier zahlt der Rentenversicherer zusätzlich ein Übergangsgeld als Lohnersatzleistung.



Leistet die Zusatzversicherung auch, wenn Krankheiten und Unfallfolgen auf eine durch Alkoholgenuss bedingte Bewusstseinsstörung zurückzuführen sind?

Nein, der Tarif leistet nicht, wenn Krankheiten oder Unfallfolgen auf eine durch Alkoholgenuss bedingte Bewusstseinsstörung zurückzuführen sind.

Wird das Krankentagegeld auch bei Teil-Arbeitsunfähigkeit gezahlt?

Ja, wenn im Anschluss an eine vollständige Arbeitsunfähigkeit noch mindestens 50 % Teil-Arbeitsunfähigkeit besteht, leistet der Tarif die Hälfte des versicherten Krankengeldes, für bis zu 28 Tage.

Teil-Arbeitsunfähigkeit kann dann eintreten, wenn Versicherte nach langer schwerer Krankheit nicht sofort wieder voll, sondern nur stundenweise zu arbeiten anfangen.

Ist bei steigendem Einkommen eine Erhöhung des Tagessatzes ohne neue Gesundheitsprüfung möglich?

Ja, zur Anpassung Ihres Krankentagegeldsatzes bietet Ihnen die Bayerische Beamtenkrankenkasse AG folgende Möglichkeit:

Sofern Sie in diesem Tarif ein Tagegeld von mindestens 25 EUR versichert haben, können Sie innerhalb von 2 Monaten ab der Gehaltsänderung das Krankentagegeld im Verhältnis dazu ohne Gesundheitsprüfung anpassen lassen. Einen entsprechenden Antrag müssen Sie stellen und den Nachweis über die Einkommenserhöhung ggf. vorlegen. Nach Ablauf der 2 Monate können Sie Ihren versicherten Tagessatz ausschließlich mit einer neuen Gesundheitsprüfung erhöhen.

Eine Minderung des Einkommens ist der Bayerische Beamtenkrankenkasse AG unverzüglich mitzuteilen.

Leistung bei Arbeitslosigkeit?

Wenn während einer laufenden Erkrankung Arbeitslosigkeit eintritt, leistet die Krankentagegeldversicherung für bis zu 3 weitere Monate.

Bei Arbeitslosigkeit, ohne Anspruch auf Leistungen der Agentur für Arbeit, verlängert sich Ihr Anspruchszeitraum auf 6 Monate. Endet dann die Leistungspflicht, endet auch der Vertrag.


Wird das Krankentagegeld auch dann gezahlt, wenn der Versicherte wegen eines erkrankten Kindes nicht arbeiten kann?

Nein, es besteht aber in diesem Fall eine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung.

Bedingungen für den Anspruch auf Freistellung und Krankengeld durch Ihre gesetzliche Krankenkasse:

Nach § 45 SGB V hat ein Versicherter Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse, wenn:
  • das Kind jünger als 12 Jahre ist
  • keine andere im Haushalt lebende Person das Kind betreuen kann
  • eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit der Betreuung vorliegt
Außerdem müssen sowohl der betreuende Elternteil als auch das Kind bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sein.

Leistet der Versicherer außerhalb der gesetzlichen Mutterschutzfristen bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Schwangerschaft?

Ja, die Bayerische Beamtenkrankenkasse AG leistet ab Beginn der 5. Schwangerschaftswoche bei einer vollständigen Arbeitsunfähigkeit infolge von Schwangerschaft.

Es besteht keine Leistungspflicht bei Arbeitsunfähigkeit wegen Schwangerschaftsabbruch, Fehlgeburt und Entbindung.

Der Tarif leistet gemäß § 192 Satz 5 des VVG den vereinbarten Tagessatz auch während der Mutterschutzfristen. Mehr Informationen finden Sie hier.

Gilt der Versicherungsschutz weltweit?

Während vorübergehender Auslandsaufenthalte leistet der Tarif das vereinbarte Krankentagegeld europaweit für eine über die Karenzzeit hinausgehende stationäre Krankenhausbehandlung, weltweit für maximal 2 Monate.

Das vereinbarte Krankentagegeld wird bezahlt, wenn Sie sich an Ihrem Wohnort aufhalten. Es wird ebenfalls bezahlt, wenn Sie im Bundesgebiet stationär in einem Krankenhaus aufgenommen wurden und der medizinische Befund eine Verlegung in den Wohnort ausschließt. Das Krankentagegeld wird nicht bezahlt, wenn Sie Ihren Wohnort verlassen, um z. B. in den Urlaub zu fahren.

Besteht eine Mindestversicherungsdauer?

Ja, die Mindestversicherungsdauer beträgt 1 Versicherungsjahr. Nach Ablauf der Mindestversicherungsdauer verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr.

Sicher versichert? Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht?

Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.

Die Bayerische Beamtenkrankenkasse AG verzichtet auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes (§ 14 AVB Abs. 1 Teil II). 


Wann können Sie den Vertrag wieder kündigen?

Sie können das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf der vereinbarten Mindestversicherungsdauer kündigen.



Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln?

Wenn Sie von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen deutschen Krankenkasse wechseln, hat dies keine Auswirkung auf Ihren Versicherungsschutz.

Was passiert, wenn sich Ihr Versicherungsstatus bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ändert, z.B. von pflichtversichert auf freiwillig versichert oder von einer Familienmitversicherung auf einen eigenständigen Versicherungsschutz?

Eine Statusänderung hat keinen Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz. Egal ob Sie pflicht- oder freiwillig versichert sind oder ob Sie mitversichertes Familienmitglied sind oder über eine eigene Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse verfügen, diese Änderungen haben keinen Einfluss auf die Zusatzversicherung.



Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherungsmitgliedschaft komplett kündigen, weil Sie z.B. ins Ausland ziehen oder sich ganz privat krankenversichern?

Die Beendigung Ihrer Mitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ist dem Versicherer umgehend zu melden. Sie haben dann ein zweimonatiges Sonderkündigungsrecht.



Wie lange dauert die besondere Wartezeit für Leistungserstattungen?

Die allgemeine Wartezeit für Krankentagegeldleistungen beträgt 3 Monate.

Um im Notfall trotzdem an der Seite des Versicherten zu stehen, verzichtet die BBKK bei Unfällen auf die Einhaltung der allgemeinen Wartezeit, damit Ihr Krankentagegeld nach Ablauf der vereinbarten Frist von z.B. 42 Tagen unmittelbar zur Verfügung steht.

Die besondere Wartezeit beträgt 8 Monate. Sie gilt für Psychotherapie und Entbindung.

Kann der Erlass der Wartezeiten beantragt werden?

Die allgemeine Wartezeit für Krankentagegeldleistungen beträgt 3 Monate.

Um im Notfall trotzdem an der Seite des Versicherten zu stehen, verzichtet die BBKK bei Unfällen auf die Einhaltung der allgemeinen Wartezeit, damit Ihr Krankentagegeld nach Ablauf der vereinbarten Frist von z.B. 42 Tagen unmittelbar zur Verfügung steht.

Die besondere Wartezeit beträgt 8 Monate. Sie gilt für Psychotherapie und Entbindung.



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