Zahlen Sie Ihre Versicherungsprämie jährlich, halbjährlich, im Quartal oder monatlich? Möglicherweise können Sie Geld von Ihrer Versicherung zurückfordern. Bei vielen Versicherungen zahlen viele ihren Beitrag verteilt auf zwei Termine im Jahr. Denn eine Rechnung wie z.B. bei der KFZ-Versicherung von 400 € oder mehr für eine Versicherungszahlung kann den finanziellen Spielraum eines Haushaltes schon einengen. Hinzu kommt, dass viele Versicherungen am ersten Januar fällig werden. Wenn Sie sich dazu entschließen, eine Versicherung „unterjährig“ zu zahlen, wird die Versicherung einen Aufschlag hierzu verlangen. Da in der Regel nicht transparent gemacht ist, in welcher Höhe Sie mit Zuschlägen rechnen müssen, besteht für viele Versicherte die Möglichkeit etwas von den Zuschlägen zurückfordern zu können.
Viele Versicherungen nennen einen Teilzahlungszuschlag, nicht aber die tatsächlich anfallenden Gesamtkosten. Die Transparenz der Versicherungskosten bleibt bei diesem Verfahren häufig auf der Stecke. In einem Urteil des Landgericht Hamburgs wurde darauf hingewiesen, dass die Versicherungsgesellschaft die echten Kosten für anfallende Zinsen genau kenntlich machen sollen. Versteckte Kosten in einem Versicherungsvertrag sind unzulässig. Dies entschied das Landgericht Hamburg zwar im Fall einer Lebensversicherung, doch diese Regelungen gelten sinngemäß für alle anderen Versicherungen auch. Das Landgericht hat ferner angekündigt, dass es bei ähnlichen Fällen, die parallel hierzu verhandelt werden, zu vergleichbaren Beschlüssen kommen wird (Az. 312 O 390/10, 334/10, 389/10).
Ferner besteht eine Regelung, dass diese Zuschläge nicht eine Höhe von vier Prozent effektivem Zins überschreitet. Kann eine Versicherungsgesellschaft dies nicht genau nachweisen, winken den Versicherten Nachzahlungen und zwar für Jahre rückwirkend. Und das kann sich lohnen, denn einige Versicherungen haben versteckte Versicherungskosten von mehr als 10 %. Die Versicherungsgesellschaften werden dieses Urteil nicht hinnehmen, und haben angekündigt in Berufung zu gehen. Dennoch ist dieses Urteil aus Sicht der Versicherungskunden ein wichtiger Erfolg, da es zu einer steigenden Transparenz der Kosten führen wird.