Die Schwarze Liste der Versicherungen

Es gibt eine Vielzahl von Informationssystemen, mit denen sich Wirtschaftsunternehmen über Ihre Kunden austauschen, um vor säumigen Zahlern oder gar Schlimmeren rechtzeitig vorgewarnt zu werden. Aus Kundensicht ist es ein Problem, dass die Reaktionen der Unternehmen von außen oft nicht nachvollziehbar erscheinen. Bei einer säumigen Stromrechnung ist die Frage, ob man von einem Stromanbieter zunächst gemahnt wird oder ob einem gleich der Strom abgestellt wird. Der Grund hierfür ist oft eine unterschiedliche Schufa-Bewertung. Gibt es Probleme beim Abschluss einer Versicherung, kann es auch daran liegen, dass die betreffende Person auf der „schwarzen Liste“ der Versicherungsgesellschaften steht. Hier werden unter anderem Fälle geführt, bei denen z.B. viermal im Jahr eine Rechtsschutzversicherung in Anspruch genommen wurde oder eine Sachversicherung drei oder mehr Schäden in kurzer Zeit begleichen musste.

Es ist vollkommen verständlich, dass sich die Versicherungen über mögliche schwarze Schafe austauschen wollen. Die unehrlichen Kunden schaden der Versichertengemeinschaft und man kann fast schon den Eindruck gewinnen, dass derlei Betrügereien zu einem Volkssport oder einem Kavaliersdelikt geworden sind. Wichtig ist jedoch, dass Versicherte die Informationen darüber haben, wo ihre Daten gespeichert und verarbeitet werden. Dieses Recht wird in der Bundesrepublik höchstrichterlich als das „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ formuliert. Weiter sollte die Möglichkeit gegeben sein, gegen falsche Aussagen auf dieser Liste Einspruch erheben zu können.

Das neue Hinweis- und Informationssystem (HIS)

Aus diesen Gründen wurde das Informationssystem der Versicherungen lange kritisiert. Die Versicherten wussten nicht, warum sie auf welchen Listen geführt werden und auch nicht, welche Konsequenzen sich daraus ergeben konnten. Seit Kurzem kann jeder Interessent bei dem neu gegründeten „Hinweis- und Informationssystem (HIS)“ kostenlos Auskunft darüber verlangen, welche Daten gespeichert wurden. Liegt ein Eintrag bei einer Versicherung vor, kann man bei begründeten Einsprüchen die Löschung verlangen. Ansonsten bleibt dieser Eintrag für eine Dauer von fünf Jahren bestehen, bevor er gelöscht wird.

Das neue HIS betreibt die informa Insurance Risk and Fraud Prevention GmbH (IIRFP). Das Unternehmen wurde eigens für den Betrieb der Auskunftei gegründet. Die Anfrage ist postalisch zu richten an:

informa Insurance Risk and Fraud Prevention GmbH
Abteilung Datenschutz
Rheinstraße 99
76532 Baden-Baden

E-Mail- und Fax-Anfragen können aus Datenschutzgründen nicht bearbeitet werden. Weitere Informationen unter www.informa-irfp.de.