Versicherungen für Studierende / Auszubildende – Teil 1 – Krankenversicherung, Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung

Die Krankenversicherung – gesetzliche oder private Krankenversicherung:

DIE wichtigste Versicherung überhaupt. Sie spart nicht nur viel Geld, da die Krankenversicherung die Kosten jeglicher medizinischer Behandlungen im Rahmen ihres Leistungsangebotes übernimmt, die Krankenversicherung ist auch die Eintrittskarte zum Studium und zur Ausbildung. Ohne eine Krankenversicherung ist eine Immatrikulation unmöglich und vor Ausbildungsbeginn muss eine Krankenversicherung nachgewiesen werden.

Ganz wichtig: Die Entscheidung für eine bestimmte Versicherungsart muss vor der Ausbildung / dem Studium gefällt werden.

Bleibt nur die Frage, auf welche Art man versichert ist. Es gibt mehrere Möglichkeiten.

Ausbildung:

Während einer Ausbildung ist man prinzipiell bei einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) pflichtversichert. War man vor der Ausbildung privat Versichert, kann man sich über eine Anwartschaft das Recht auf eine private Krankenversicherung erhalten und nach der Ausbildung ohne Gesundheitsprüfung in den gleichen Tarif problemlos zurück wechseln. Vorausgesetzt das Jahreseinkommen als Angestellter stimmt mit den gesetzlichen Vorgaben zum Wechsel in die PKV überein. Zur Zeit beträgt diese Jahresarbeitsentgeltgrenze 50850 Euro. Oder man wird direkt selbstständig.

Studium:

Studierende sind etwas komplizierter.

Gesetzliche Krankenversicherung:

Entweder:

Als StudentIn kann man am einfachsten und kostenlos über die Eltern „familienversichert“ sein. Vorausgesetzt, die Eltern sind bei der gesetzlichen Krankenkasse versichert. Die Familienversicherung gilt bis zum Alter von 25 Jahren bzw. bis zu einem Maximalverdienst (falls ein Nebenjob nötig ist) von 400 Euro.

Oder:

Wer älter als 25 Jahre ist oder ein höheres Monatseinkommen aufweist, muss sich studentisch freiwillig versichern. Mit einem geringen Beitrag ist man bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Für die Nebeneinkünfte gilt pauschal: Nicht mehr als 20h in der Woche arbeiten bzw. so arbeiten, dass das Studium die primäre Beschäftigung bleibt. Das gilt nicht für die Semesterferien bzw. Praktika.

Private Krankenversicherung:

Entweder:

Die Eltern sind privat versichert, bis zum Studium ist man entsprechend über einen eigenen Vertrag auch privat versichert. Fällt vor der Immatrikulation die Entscheidung weiterhin privat krankenversichert zu bleiben, kann man sich über eine private studentische Krankenversicherung (PSKV) krankenversichern. Diese ist von den Kosten identisch zur studentischen Krankenversicherung der gesetzlichen Krankenkassen, bietet aber häufig mehr Leistungen.

Nach dem Studium wird es, je nach Gesellschaft, etwas komplizierter.

Meistens rutscht man bei Exmatrikulation in einen der „normalen“ Tarife der privaten Krankenversicherung. Bei einer Anstellung ist darauf zu achten, wie viel Geld man dann verdient. Verdient man ausreichend (Jahresarbeitsentgeltgrenze 50850 Euro), kann man in der PKV bleiben. Verdient man weniger, muss man zu GKV wechseln. Wird man selbstständig, kann man in der PKV bleiben.

Schwierig und teuer wird es, wenn beispielsweise eine Babypause eingelegt wird, da der teure PKV-Tarif weiterläuft, aber nicht viel verdient werden kann. Solche Gegebenheiten sollten aber zur passenden Zeit mit dem Versicherer bzw. einem Berater abgesprochen werden. Eventuell ergeben sich andere Möglichkeiten, die hier nicht so detailliert betrachtet werden können.

Oder:

Die Eltern sind bei einer privaten Krankenversicherung versichert und haben Anspruch auf Beihilfe – das heißt, sie sind Beamte. Dann könnt ihr über die Eltern privat versichert sein. Auch hier gilt: nach der Exmatrikulation wird es kompliziert und man sollte alle Eventualitäten schon vorher besprechen.

Für die private Krankenversicherung gilt allgemein: Will man irgendwann in die PKV zurück, sollte unbedingt eine Anwartschaft abgeschlossen werden, die eine Reibungslosen Wiedereintritt in die PKV ermöglicht.

Private Haftpflichtversicherung:

Eine sehr wichtige Versicherung, weil sie sehr viel Geld und sehr viel Ärger sparen kann. Kleinigkeiten kann man schnell und ohne große Mühen aus der eigenen Tasche zahlen. Soll aber ein größerer Schaden geregelt werden, ist eine private Haftpflichtversicherung unverzichtbar.

Oft ist man noch über die Eltern mitversichert. Je nach Versicherer kann das aber auch anders sein. Einige entlassen die Kinder aus der elterlichen Haftpflichtversicherung schon mit der Volljährigkeit (18 Jahre). Da die private Haftpflichtversicherung sehr wichtig ist, sollte unbedingt klar sein, ob eine vorliegt und wie lange sie bestehen wird.

Eine eigene private Haftpflichtversicherung ist auch nicht teuer und oft schon für weniger als 10 Euro pro Monat zu haben – bei einer Deckungssumme von 3 Millionen Euro. Paare können zusätzlich sparen, wenn sie sich für einen „Familien“-Tarif entscheiden, den es auch ohne Trauschein gibt.

ACHTUNG: Hunde und Pferde brauchen eine eigene, so genannte Tierhaftpflichtversicherung. Vogel, Katze, Meerschweinchen, Spaghettimonster usw. brauchen keine eigene Haftpflichtversicherung und werden von der Privathaftpflichtversicherung abgedeckt.

Private Unfallversicherung:

Wenn man sich auch außerhalb der Universität bzw. Ausbildungsstelle bewegt, ist eine private Unfallversicherung nahezu unverzichtbar. Zwar zahlt der Staat für Unfälle an der Uni bzw. Arbeit (und auch für den Weg dahin) und die Folgen, jedoch sind die staatlichen Leistungen recht gering und für alle Unfälle außerhalb der Ausbildung kommt der staatliche Schutz nicht auf.

Eine Unfallversicherung ist schon für sehr wenig Geld zu haben. Aufpassen sollte man jedoch auf eine hohe Einmalzahlung, die bspw. einen Umbau der Wohnung ermöglicht und eine Progression, die zwar etwas mehr kostet aber den Wert des Geldes auf Dauer sichert (gegen Inflation usw.).