Viele Interessierte an einer Zahnzusatzversicherung fragen nach Tarifen, die auf eine Gesundheitsprüfung verzichten. Für Versicherer sind die Gesundheitsfragen oft Grundlage eines Vertragsschlusses und nur wenige verzichten darauf. Lesen Sie weiter, warum es eigentlich derartige Fragen gibt und welche Anbieter auf Zahngesundheitsfragen verzichten.
- Die Gesundheitsprüfung als vertragliche Grundlage einer Zahnzusatzversicherung
- Wie wird die Gesundheitsprüfung durchgeführt?
- Was passiert bei Falschangaben?
- Versicherer, die bei Tarifen der Zahnzusatzversicherung auf Gesundheitsfragen verzichten
Die Gesundheitsprüfung als vertragliche Grundlage einer Zahnzusatzversicherung
Für die Versicherer ist der Gesundheitszustand ihrer Kunden entscheidend für die Tarifkalkulation. Besonders bei Versicherungsarten wie der Zahnzusatzversicherung, die medizinische Behandlungen versichern, ist der Verzicht auf Gesundheitsfragen eher selten. Nach § 19 Versicherungsvertragsgesetz ist ein Antragssteller verpflichtet, die Gesundheitsfragen zu beantworten. Weigert dieser sich, ist der Versicherer nicht verpflichtet, dem Vertrag zuzustimmen. nach oben
Wie wird die Gesundheitsprüfung durchgeführt?
Keine Sorge, Sie müssen nicht zum Amtsarzt. Die Versicherer stellen die Gesundheitsfragen in schriftlicher Form. Bei der Zahnzusatzversicherung sind das oft Fragen nach der Anzahl bestehender Lücken, bestehendem Zahnersatz (fest oder herausnehmbar), laufende oder konkret angeratene zahnärztliche Maßnahmen usw. Es ist unbedingt notwendig, dass die Fragen korrekt beantwortet werden. Für die Richtigkeit der Angaben ist der Antragsteller verantwortlich.
Einige Versicherer fordern auch eine Schweigepflichtentbindung des behandelnden Arztes, um den Gesundheitszustand fachlich bewerten zu lassen. nach oben
Was passiert bei Falschangaben?
Bei falschen Angaben wird geklärt, ob diese wissentlich bzw. grob fahrlässig gemacht worden sind. Im extremsten Fall kann der Versicherer den Vertrag anfechten bzw. zurücktreten. Auch kann der Versicherer Leistungen im Nachhinein ausschließen oder höhere Prämien verlangen. In diesem Fall kann der Versicherte den Vertrag kündigen, die Erhöhung der Prämien muss jedoch mnd. 10 % betragen. Wurden die Falschangaben weder grob fahrlässig noch vorsätzlich gemacht, kann der Versicherer lediglich mit einer Frist von einem Monat kündigen, aber nicht vom Vertrag zurücktreten.
Je nach Auskunft kann der Versicherer 1. Den Antrag annehmen, 2. Den Antrag annehmen, jedoch einen höheren Beitrag verlangen, 3. Bestimmte Leistungen ausschließen, 4. Den Antrag ablehnen. nach oben
Versicherer, die bei Tarifen der Zahnzusatzversicherung auf Gesundheitsfragen verzichten
Im Vergleichsrechner für Tarife der Zahnzusatzversicherung sind drei Versicherer, die auf eine Gesundheitsprüfung zum Vertragsbeginn verzichten. Das sind die ERGO Direkt, die R+V und die Universa, die für ihre Angebote zur Zahnzusatzversicherung auf eine Gesundheitsprüfung verzichten.
Viele Interessierte freut es. Doch man sollte trotzdem aufpassen. Die Versicherer holen sich die Informationen beim behandelnden Zahnarzt. Sollte die Diagnose für eine notwendige Zahnbehandlung vor Versicherungsbeginn gefällt worden sein, kann der Versicherer auf eine Leistungserbringung verzichten und die Zahnzusatzversicherung wird für diese Behandlung nichts leisten.
Um einem eventuellen Problem mit der Leistungserbringung aus dem Weg zu gehen, sollten Verträge der Zahnzusatzversicherung, die auf eine Gesundheitsprüfung verzichten, mit einem Makler bzw. Versicherungsvermittler durchgegangen werden. Dieser wird Sie dann aufklären, ob in Zukunft mit Problemen zu rechnen ist.
Schauen Sie sich doch die Tarife der Zahnzusatzversicherung an, die individuell am besten passen. Denn jetzt wissen Sie, dass Gesundheitsfragen bei Zahnzusatzversicherungen eigentlich immer vorkommen. nach oben