Anhebung der Gebührenordnung für Zahnärzte

Im letzten Herbst sorgte die Gebührenerhöhung der Zahnärzte (GOZ) medial vermittelt für einiges an Aufsehen. Während Regierungsmitglieder und Ärztevertreter vor Panikmache warnten, prophezeite die private Versicherungswirtschaft eine drastische Erhöhung der Kosten. Nun hat sich gezeigt, dass die Kostensteigerung unter Umständen sogar noch höher sein könnte als zunächst angenommen. Für Implantate wird mittlerweile von einer Kostensteigerung um ca. 50 % und bei Teleskopkronen von 100 % ausgegangen. Dies Problem trifft vor allem die Zuzahlungen der Patienten, aber auch die Versicherungsgesellschaften.

Die Anhebung der Gebührenordnung hat Auswirkungen auf die Kosten

Die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkassen bleibt wie gehabt. D.h., wenn ein Zahnarzt Karies ausbohrt und eine Füllung aus Amalgam einsetzt, ist dies eine Kassenleistung. Es entstehen keine Zusatzkosten für den Patienten. Wünscht man sich eine Füllung aus Kunststoff oder Keramik, entstehen Kosten, die über die einer Amalgam-Füllung hinausgehen. Für diese Kosten muss der Patient in die eigene Tasche greifen, denn eine Kunststofffüllung ist eine privatärztliche Leistung des Zahnarztes. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt die Kosten für die Amalgam-Füllung, für alles Weitere wird eine private Zuzahlung fällig. Zumindest wenn keine Zahnzusatzversicherung vorhanden ist.

Wie sieht es aber mit Zahnersatz aus? Bislang war es hier so, dass die gesetzliche Krankenversicherung 50 % der medizinisch notwendigen Regelversorgung übernommen hat. Das bedeutet, wenn es zum Verlust eines Zahns kommt, setzt der Zahnarzt einen beweglichen Zahnersatz (Brücke) ein. Von diesen Kosten werden 50 % durch die Krankenkasse übernommen, die anderen 50 % sind eine Zuzahlung des Patienten. Massiv teurer wird es, wenn man sich einen hochwertigen Zahnersatz wünscht. Ersetzt der Zahnarzt einen verloren gegangenen Zahn mit einem Implantat, werden unter Umständen Kosten von mehr als 2000 EUR fällig.

Wer keine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen hat, sollte sich nun dringend Gedanken machen, ob dies nicht eine möglicherweise sinnvolle Absicherung sein könnte. Dies gilt insbesondere, wenn man bereits „Jugendsüden“ im Gebiss hat. Weist ein Gebiss viele wurzelkanalbehandelte Zähne auf, viele tiefe Plomben oder auch Parodontose, ist davon auszugehen, dass es zu einem Zahnverlust kommen wird. Hier macht der rechtzeitige Abschluss einer Zahnzusatzversicherung durchaus Sinn.