Wie hoch ist die Summenbegrenzung bei Zahnzusatzversicherungen?

Die meisten Zahnzusatzversicherungen sehen in der ersten Vertragslaufzeit eine Summenbegrenzung vor, die die Leistungen zu Beginn in einem vorgeschriebenen finanziellen Rahmen hält. Was Sie dabei beachten sollten und warum die Versicherer eine Summenbegrenzung festlegen, erfahren Sie im Folgenden.

Was bedeutet Summenbegrenzung bei einer Zahnzusatzversicherung?

 

Die Summenbegrenzung von Zahnzusatzversicherungen bedeutet, dass über einen im Vertrag festgelegten Zeitraum, ein maximaler Erstattungssatz vorgesehen ist, der die Zahlungen des Versicherers einschränkt. Behandlungskosten die darüber hinaus gehen, müssen vom Versicherungsnehmer selbst getragen werden.

Beispielsweise legt eine Summenbegrenzung über 1.000 EUR im ersten Jahr der Zahnzusatzversicherung, die maximalen Kosten in Höhe von 1.000 EUR für die Erstattung an den Patienten in einem Jahr fest. In den häufigsten Fällen gilt die anfängliche Summenbegrenzung zwischen zwei bis sechs Jahren. Manche Zahnzusatzversicherungen bieten auch eine gestaffelte Summenbegrenzung an. Andere Tarife sehen eine generelle Summenbegrenzung vor, die über die gesamte Vertragslaufzeit über gilt.

Hier ist es sinnvoll sich im Vorfeld gut über die eigenen Bedürfnisse und den gewünschten Versicherungsschutz klar zu werden.

Eine generelle Summenbegrenzung ist ein Mittel dauerhaft niedrige Beiträge zu generieren. Falls jedoch ein schwerwiegender Eingriff beim Zahnarzt ansteht, ist der Tarif eventuell nicht leistungsstark genug.

Der Grund von Summenbegrenzungen

 

Summenbegrenzungen dienen den Versicherungsgesellschaften der Regulierung ihrer Einnahmen und Ausgaben. Ein Patient, der erst drei Monatsbeiträge von 58, 50 EUR eingezahlt hat und eine Rechnung über 1.300 EUR der Zahnzusatzversicherung zur Erstattung einreicht, kann meist nicht davon ausgehen, dass der Versicherer die Rechnung bereits im vollen Umfang begleicht. Da die Kosten stets von der Gesamtheit der Versicherungsnehmer eines Tarifs getragen werden, bedeutet eine übermäßige Inanspruchnahme ohne dass Beitragszuflüsse erfolgt sind, eine Preissteigerung für die Versicherungsnehmer.

Ohne die Summenbegrenzung müssten also die Beiträge für die Zahnzusatzversicherungen jährlich angepasst und damit erhöht werden. Automatisch dient die Summenbegrenzung somit der Abschreckung von Antragstellern, die sich nach kurzer Zeit eine hohe Rechnung erstatten lassen, um danach den Vertrag wieder zu kündigen. Auch Versicherungsnehmer mit schlechten Zähnen und einem höheren Bedarf an Leistungen verursachen so in den ersten Jahren des Vertrages keine unbegrenzten Kosten. Auch so kann das Risiko der Preissteigerung verringert werden.

Arten der Summenbegrenzung

Versicherer haben unterschiedliche Instrumentarien der Summenbegrenzung. Folgend werden die wichtigsten vorgestellt.

Gestaffelte Summenbegrenzung

Bei vielen Versicherungsunternehmen hat sich die Praxis der gestaffelten Summenbegrenzung als sinnvoll erwiesen. Eine Zahnzusatzversicherung ist beispielsweise die Ergo Direkt mit dem Tarif ZAB + ZBB. Der Tarif besteht aus 2 Bausteinen von denen jeweils einer für Zahnbehandlungs- und einer für Zahnersatzmaßnahmen leistet. Die beiden Bereiche werden getrennt bewertet und abgerechnet, daher gelten auch die Summenbegrenzungen für jeden der zwei Bereiche separat.

Generelle Summenbegrenzung

Beispielhaft für eine generell summenbegrenzte Zahnzusatzversicherung ist der Tarif Signal Komfort – GE + Z 50 3 mit einer eine Maximalerstattung in Höhe von 1.280 EUR pro Kalenderjahr. Dafür werden allerdings keine Fragen zu fehlenden, nicht ersetzten Zähnen, zu vorhandenen Prothesen, Teilprothesen oder zu bereits vorhandenem älteren Zahnersatz gestellt. Deshalb eignet sich der Tarif besonders für Antragssteller, die bei den neuen reinen Zahntarifen nicht angenommen werden, weil diese Verträge oftmals nur zwei bis vier fehlende, nicht ersetzte Zähne akzeptieren.

 

Zahnzusatzversicherungen ohne Summenbegrenzung

 

Die Continentale CEZK Zahnzusatzversicherung wäre einer der wenigen Tarife, der ganz ohne Summenbegrenzung auskommt, wenn beim Antragsteller nur ein Zahn fehlt und höchsten zwei Zähne vor mehr als 10 Jahren ersetzt wurden. Allerdings ist in dem Tarif keine Reformsicherheit gegeben. Das bedeutet, dass die Zahlungen von den Vorleistungen der GKV abhängig sind. Zahlt die Krankenkasse nicht, müssen CEZK Versicherte abwarten, welche Alternativangebote sie von der Continentale zur Weiterführung einer Zahnzusatzversicherung erhalten.

Zahnzusatzversicherungen mit hoher Summenbegrenzung

Manchmal kann aber auch ein Tarif mit Summenbegrenzung trotzdem sehr gute Leistungen für anfängliche Vertragslaufzeit mit sich bringen. Die Zahnzusatzversicherung der R+V erstattet in den ersten vier Jahren (Laufzeit der Summenbegrenzung) bis 10.000 EURO. Zwar liegt auch hier eine Staffelung vor, jedoch ist die Höhe der Summenbegrenzung im Vergleich zum Markt sehr gut.

So verschieden die Tarife auch sind; bestimmte Voraussetzungen und Besonderheiten sind bei allen zu beachten und so vielfältig sind auch die individuellen Gegebenheiten der Patienten. Nicht für jeden kommt eine Zahnzusatzversicherung mit hohen monatlichen Beiträgen, aber ohne Summenbegrenzung in Frage.

Ein Vergleich der Tarife zur Zahnzusatzversicherung ermöglicht es, einen guten und passenden Tarif zu finden.