Tarife der Zahnzusatzversicherungen mit und ohne Summenbegrenzung

Viele kennen leider diese Situation: Man hat eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen in dem Glauben, nun auch, nach Ablauf der eventuellen Wartezeit, umfangreiche und kostenintensive Behandlungen aufgrund medizinischer Notwendigkeit mit dem Zahnarzt planen zu können – die Zahnzusatzversicherung übernimmt ja die Kosten.

Doch dann der Schock: Die Zahnzusatzversicherung übernimmt den Rechnungsbetrag nur teilweise oder gar nicht. Die Begründung: Es gibt eine Summenbegrenzung, die auch in den Tarifbedingungen der Versicherung beschrieben ist – leider oft so klein, dass man es überlesen hat. Das Geld ist weg, da hilft nichts.

Was genau ist eine Summenbegrenzung?

Die meisten Versicherer setzen für die Erstattung in den Anfangsjahren eines bestehenden Vertrags eine maximale Höhe und somit eine Summenbegrenzung fest. Diese kann sich entweder auf Kalenderjahre oder Versicherungsjahre beziehen. Die Summenbegrenzung wird auch Leistungsbegrenzung genannt und gilt bei einigen Tarifen für alle Leistungsbereiche, andere Versicherer begrenzen nur die Höhe der Leistungen für bestimmte Maßnahmen, wie zum Beispiel Zahnersatz oder Parodontosebehandlungen oder Kieferorthopädie.

Warum gibt es Summenbegrenzungen?

Die Leistungen werden in vielen Tarifen begrenzt, weil zunächst ein „Polster“ aus Beitragszahlungen entstehen muss, bevor die Versicherung leistet. Eine Versicherung muss immer damit rechnen, dass ein Versicherter nach einigen Jahren wieder kündigt und das darf keine allzugroßen wirtschaftlichen Folgen mit sich bringen.

Gibt es Zahnzusatzversicherungstarife ohne Summenbegrenzung?

Ja, es gibt einige wenige Tarife, die ohne eine solche Summenbegrenzung kalkuliert sind. Dazu gehören unter anderem die CSS Flexi Tarife und die Tarife CEZK und CEZ 10 der Continentale. Darüber hinaus heben sich die Tarife Premium, Premium + ZV, Comfort und Comfort + ZV der R+V durch eine hohe Summenbegrenzung von anderen Tarifen mit Leistungsbegrenzung ab. Die maximale Erstattungshöhe liegt hier bei 1.000 EUR bis 1.250 EUR im ersten Kalenderjahr. Das Besondere bei der R+V ist, dass sich die Summenbegrenzung innerhalb der 4 Jahre Geltungszeit auf 10000 EUR summieren.

Unsere Empfehlung, damit es zu keinen Missverständnissen kommt

Sie sollten sich vor einer umfangreichen und kostenintensiven Behandlung auf jeden Fall einen Heil- und Kostenplan erstellen lassen und diesen zur Prüfung bei Ihrem Versicherer einreichen und abwarten, bis die Erstattung zugesagt wurde.

Nutzen Sie unseren Zahnzusatzversicherung Vergleichsrechner und prüfen Sie, welche Zahnzusatzversicherung am besten zu Ihnen passt.