Sind Entschädigungszahlungen zu versteuern

Berufsunfähigkeit, Schmerzensgeld, Mietausfälle: Müssen Entschädigungszahlungen versteuert werden?

Bei Schäden wie Verkehrsunfällen oder anderen Unglücksfällen, zum Beispiel einer Berufsunfähigkeit in Folge einer Erkrankung, werden üblicherweise Entschädigungszahlungen von Versicherungen an die Geschädigten ausgezahlt. Generell kann man sagen, dass diese Zahlungen steuerfrei sind, aber wie so oft im deutschen Steuerrecht gilt auch hier: Ausnahmen bestätigen die Regel. Vielen Versicherungsnehmern ist daher unklar, wie die erhaltenen Zahlungen steuerlich zu behandeln sind. In diesem Artikel möchten wir Sie darüber informieren, welche Entschädigungszahlungen versteuert werden, welche lediglich bei der Steuererklärung angegeben werden müssen und welche steuerlich außen vor gelassen werden können.

Steuerliche Grundsätze für Entschädigungszahlungen

Entschädigungszahlungen von Versicherungen versteuernBei der steuerlichen Behandlung von Entschädigungszahlungen der Versicherungen gilt der Grundsatz: Erhaltene Versicherungsleistungen sind nur steuerlich anzugeben, soweit sie einen Ersatz für entgangene steuerpflichtige Einnahmen (zum Beispiel die Praxisausfallversicherung) oder steuerlich geltend gemachte Werbungskosten (zum Beispiel für einen zerstörten Laptop) darstellen. Außerdem sind Versicherungsleistungen in der Steuererklärung anzugeben, soweit die Versicherungsprämien seinerzeit als Werbungskosten oder Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht worden sind.

Gesetzliche Krankenkassen

Dadurch dass die gesetzlichen Krankenkassen einem stärkeren Wettbewerb ausgesetzt sind, gewinnen bei den Verantwortlichen immer mehr Marketing-Lösungen wie Bonusprogramme an Beliebtheit. Wer also seine Krankenkasse nach finanziellen Aspekten aussucht, wird seinen Favoriten auch an dem Bonusprogramm ausmachen können. In der Praxis sieht das dann so aus, dass die Krankenkassenmitglieder für gesundheitsbildende Maßnahmen Gelder ausgezahlt bekommen. Bis zum 1. Juni 2016 haben sich allerdings die Mitglieder, die darauf bauten, zu früh gefreut, da der Fiskus das Geld geschluckt hat, wie anwalt24.de schreibt. Dies tat das Finanzamt, weil es der Ansicht war, dass diese Zahlungen den Sonderausgabenabzug minderten. Gute Nachrichten gab es dann mit einem Urteil vom 1. Juni 2016 (Az: X R 17/15). Nun sind eben diese Prämienzahlungen als steuerneutral zu behandeln und daher steuerfrei. Genauere Informationen finden Sie bei anwalt24.de.

Hausratversicherung

Die Hausratversicherung gehört zu den am weitesten verbreiteten Versicherungen in Deutschland. Sie entschädigt Betroffene für Schäden am Inventar ihrer privaten Wohnung, wie sie beispielsweise durch einen Wasserrohrbruch oder Brand entstehen können. Für diese Form der Versicherung gilt, dass Zahlungen, die einen Schaden aus dem privaten Bereich ersetzen sollen, nicht beim Finanzamt angegeben werden müssen. Die Zahlung der Versicherung gilt steuerlich nicht als Einkommen; vielmehr dient sie dazu, den vorherigen Zustand wieder herzustellen.

Beispiel: Zahlt die Hausratversicherung also zum Beispiel nach einem Wasserrohrbruch die Neuanschaffung der Wohnungseinrichtung oder die Renovierung, ist diese Versicherungsleistung steuerfrei. Dasselbe gilt für die Leistungen der Versicherung nach einem Fahrraddiebstahl oder einem Sturmschaden am Hausdach.

Die Steuerfreiheit der Entschädigung gilt unabhängig von der Höhe des entstandenen Schadens. Ebenfalls ist unerheblich, wie der Versicherungsnehmer die Auszahlung verwendet: Er kann den Hausratschaden vom Fachmann reparieren lassen oder selbst tätig werden.

Kfz-Versicherung

Die vorstehenden Grundsätze für die Hausratversicherung gelten ebenso für die Kfz-Versicherung. Auch wenn die Kfz-Versicherung des Unfallgegners die Kosten für die Autoreparatur erstattet, müssen diese nicht versteuert werden. Dies gilt auch in Fällen, in denen die Entschädigung nach einem Verkehrsunfall als laufende Rente, durch Personenschaden, ausgezahlt wird: Unterhaltsersatz oder Schmerzensgeld müssen nicht versteuert werden. Wie bei der Hausratversicherung ist es auch bei Erstattungen der Kfz-Versicherung unerheblich, ob der Geschädigte den Unfallschaden in einer Werkstatt beheben lässt oder selbst Hand anlegt.

Erstattungen für beruflich genutzte Gegenstände

Defekter Laptop - Versicherungszahlung bei der Steuer angebenEtwas komplizierter wird es, wenn der ersetzte Gegenstand nicht der privaten, sondern der beruflichen Sphäre des Versicherungsnehmers zuzuordnen ist und das Objekt in der Vergangenheit steuerlich geltend gemacht wurde oder zukünftig steuerlich geltend gemacht werden soll. In diesen Fällen ergeben sich Ausnahmen vom Grundsatz der Steuerfreiheit der Erstattungszahlungen. Versicherungsleistungen können also steuerlich relevant werden, wenn sie steuerpflichtige Einnahmen oder steuerlich abgesetzte Vermögensgegenstände ersetzen. Leistungen aus Policen, deren Versicherungsprämien zuvor als Werbungskosten oder Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht wurden, müssen ebenfalls in der Steuererklärung angegeben werden.

Wird bei einem Wohnungsbrand die Einrichtung des häuslichen Arbeitszimmers (steuerlich absetzbar) zerstört, muss die von der Hausratversicherung gezahlte Entschädigung in der Steuererklärung angegeben werden. Die Entschädigung kommt damit „negativen Werbungskosten“ gleich. In diesem Fall kann der Versicherungsnehmer die neue Einrichtung wiederum als Werbungskosten steuerlich geltend machen.

Werden die zerstörten Gegenstände hingegen neu angeschafft, darf nur der Betrag als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden kann, um den der Preis des neuen Gegenstandes die Entschädigungszahlung für den zerstörten übersteigt. In der Regel ersetzen Hausratversicherungen den Neuwert des versicherten Gegenstandes.

Beispiel: Wurde also beispielsweise bei einem Brand ein Schreibtisch mit Anschaffunskosten von 2.000 EUR zerstört und beträgt der Neuanschaffungspreis eines vergleichbaren Tisches 2.500 EUR, kann der Versicherungsnehmer in seiner nächsten Steuererklärung nur noch 500 EUR als Werbungskosten angeben. Erhält ein Arbeitnehmer von der Haftpflichtversicherung eines Dritten eine Entschädigungszahlung, weil jener den beruflich genutzten Laptop des Arbeitnehmers beschädigt hat, muss der Arbeitnehmer die Entschädigung ebenfalls von den Werbungskosten für den neuen Laptop abziehen.

Erstattungen für beruflich und privat genutzte Gegenstände

Häufig werden Gegenstände teilweise beruflich und teilweise privat genutzt, wie beispielsweise ein Laptop, der sowohl für geschäftliche E-Mails wie auch für private Korrespondenz verwendet wird. Dies führt zu einem Werbungskostenabzug lediglich in Höhe des beruflich genutzten Anteils. In diesen Fällen muss auch eine Ausgleichszahlung der Versicherung nur mit dem Anteil der beruflichen Nutzung des Gegenstandes versteuert werden.

Beispiel: Wird der beruflich genutzte Laptop zu 60 Prozent für die Arbeit genutzt, müssen 60 Prozent des steuerlich relevanten Betrages angegeben werden.

Entschädigungszahlungen an Immobilieneigentümer oder Unternehmer

Versicherungsleistungen, die als Ersatz für Einnahmen gezahlt werden, die steuerpflichtig wären, unterliegen dagegen der Steuerpflicht. Häufige Beispiele für solche Versicherungen sind Mietverlustversicherungen, Praxisausfallversicherungen oder Forderungsausfallversicherungen.

Beispiel: Hat ein Immobilieneigentümer eine Versicherung gegen Mietausfall, ersetzt ihm die Versicherung die entgangenen Mieteinnahmen, wenn die Wohnung beispielsweise durch einen Brand längere Zeit unbewohnbar ist. Das von der Versicherung erhaltene Geld muss versteuert werden.

Gleiches gilt für eine Praxisausfallversicherung. Berufsgruppen wie Ärzte oder Anwälte schließen diese oder eine Forderungsausfallversicherung ab, um sich vor Zahlungsausfällen der Kunden beziehungsweise der Patienten zu schützten. Bei diesen Versicherungen stellen die erhaltenen Leistungen steuerpflichtige Einnahmen dar, weil die entgangenen Einnahmen, die durch die Versicherungen ersetzt werden, ebenfalls steuerpflichtig gewesen wären.

Rentenzahlungen der Versicherung

Bestimmte Versicherungsleistungen werden als Renten ausgezahlt. Grundsätzlich gilt für Rentenzahlungen dasselbe wie für Einmalzahlungen. So bleiben Schadensersatzzahlungen oder Schmerzensgelder, die als Rente gezahlt werden, steuerfrei, da sie keinen Ersatz für entgangene Einnahmen darstellen.

Stellt die Rente dagegen eine Lohnersatzleistung dar, wie zum Beispiel eine übergangsweise gezahlte Unfallrente, müssen die Zahlungen in der Steuererklärung angegeben werden. Sie führen zu einem sogenannten Progressionsvorbehalt; das bedeutet, sie werden zwar nicht selbst versteuert, aber sie erhöhen den Steuersatz für das übrige Einkommen.

Bei Renten aus Versicherungen, die man privat abgeschlossen hat, wird der Ertragsanteil besteuert, der sich nach der Laufzeit und dem Renteneintrittsalter bemisst. Dasselbe gilt für Renten aus der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung.

Steuerliche Absetzbarkeit bei Pflegekosten

Menschen, die pflegebedürftig sind, müssen sich in verschiedene Pflegegrade einstufen lassen und sich dann entscheiden, welches Pflegemodell sie nutzen wollen. Bei manchen wird ein Pflegehelfer benötigt, der lediglich bei der täglichen Körperpflege unterstützt, jedoch nicht einkaufen muss. Ist das Leben in den eigenen vier Wänden nicht mehr möglich, steht ein Wechsel in ein Pflegeheim, in eine Einrichtung mit betreutem Wohnen oder eine Wohngemeinschaft für Senioren an. Alle Modelle haben eines gemeinsam: Sie kosten Geld und das nicht zu wenig. Pflegekosten, die für Pflegekräfte, die Inanspruchnahme von Dienstleistern oder Einrichtungen mit Tages- und Nachtpflege und anderen Leistungen aufgewendet werden müssen, sind steuerlich geltend zu machen. Hier gibt es Steuererleichterungen. Sie können als außergewöhnliche Belastungen (§33 EStG) geltend gemacht werden. Dazu sind jedoch einige Dinge zu beachten:

Beispiel: Wer Pflegekosten steuerlich geltend machen möchte, der muss generell zu dem begünstigten Personenkreis zählen. Hiermit sind Personen gemeint, die entweder pflegebedürftig sind und in einen der fünf Pflegegrade eingestuft wurden. Menschen, die durch eine vorübergehende Krankheit pflegebedürftig sind zählen ebenso zu dieser Gruppe. Dementsprechend sind nur die Kosten absetzbar, die unmittelbar durch eine Krankheit bedingt sind. Pflegekosten, die aufgrund des Alters entstehen, sind daher nicht steuerlich geltend zu machen. Sie zählen zu den Kosten des alltäglichen Lebens und werden durch den Grundfreibetrag und den Altersentlastungsbetrag abgegolten.

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