Auch Hartz IV-Empfänger müssen Zusatzbeitrag zahlen

Auch Empfänger von Hartz IV-Leistungen müssen den Zusatzbeitrag der Krankenkasse zahlen. Das hat das Hessische Landessozialgericht entschieden.

Die Richter begründeten die Entscheidung mit dem Sonderkündigungsrecht des Klägers. Dieser hätte von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und in eine andere Kasse wechseln können. Da er dies aber nicht tat, akzeptierte er den Zusatzbeitrag.

Geklagt hatte ein arbeitsloser Hartz IV-Empfänger. Seiner Meinung nach verstößt der Zusatzbeitrag gegen die deutsche Verfassung.