Rürup-Rente – steuerlich günstiger ?

Die Bundesregierung plant steuerliche Verbesserungen für die private Rente von Selbständigen. Beiträge zu der so genannten Rürup-Rente sollen künftig voll von der Steuer absetzbar sein, beschloss der Finanzausschuss des Bundestages vor Kurzem. Bisher gab es Obergrenzen für eine Steuerbefreiung.

Die Rürup-Rente wurde zeitgleich mir der Riester-Rente eingeführt und sorgt vor allem für die steuerliche Begünstigung der Rentenversicherung von Selbständigen und Freiberuflern. Denn dieser Berufsstatus bekommt normalerweise nicht die Riester-Förderung, weil diese nur dann gezahlt wird, wenn eine Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung besteht.

Im Gegensatz zur Riester-Rente, die in den letzten Monaten einen regelrechten Boom erlebte, ist die Rürup-Rente bislang kaum gefragt. Um das zu ändern, wurden jetzt verschiedene Änderungen auf den Weg gebracht. So sollen künftig auch Banken und Fondsgesellschaften Produkte zur Rürup-Rente anbieten können.

Außerdem sollen Finanzämter Zugriff auf Jahresbescheinigungen von Banken erhalten. Diese listen die Kapitalerträge und Aktiengewinne im laufenden Jahr auf, so dass Finanzbehörden künftig prüfen können, ob die Angaben der Banken korrekt sind. Gegen Steuerschlupflöcher von Anlageprodukten wie der Rürup-Rente sollen so frühzeitig Maßnahmen eingeleitet werden können.

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