Qualifikation – Versicherungsmakler

Das vom Deutschen Bundestag verabschiedete Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts sieht vor, dass künftig nicht mehr jeder und ohne Qualifikation Versicherungsverträge vermitteln darf. Im Interesse des Kunden, aber auch zur Steigerung des Images der Versicherungsmakler, sei der Nachweis einer fachlichen Qualifikation durch Ablegung einer Sachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) notwendig.

Ab 1. Juli 2007 dürfen nur noch die in einem Register geführten Versicherungen tätig sein. Als Voraussetzungen gelten, dass sie neben der IHK-Sachkundeprüfung eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, geordnete Vermögensverhältnisse und einen guten Leumund nachweisen können.

Die Umsetzung der EU-Vermittlerrichtlinie dürfte zu einer weiteren Diversifizierung im Vertrieb führen. Vielen der rund 315.000 nebenberuflichen Versicherungsmakler, die weder eine anerkannte Ausbildung noch ein Fernstudium abgeschlossen haben, könnte durch die neuen Bestimmungen ein baldiges Aus drohen. Dies ergab die Studie „Insurance Trend“ von Steria Mummert Consulting und Versicherungsmagazin.