Pflegezusatzversicherung

In Falle der Pflegebedürftigkeit wird ein Teil der Kosten durch eine staatliche Pflegeversicherung abgedeckt. Die Leistungen sind jedoch sehr eng bemessen: Je nach Schwere der Pflegebedürftigkeit hängt es davon ab, ob die anfallenden Kosten durch die Pflegezusatzversicherung gedeckt werden. Bei besonders schwerer Pflegebedürftigkeit, insbesondere im stationären Bereich können enorme Zusatzzahlungen fällig werden, die nicht unterschätzt werden wollen. Für einen Heimplatz können bis zu 3000 Euro Kosten fällig werden, während die Pflegeversicherung im höchsten Fall bis zu 1918 Euro monatlich zahlt. Erschwerend kommt hinzu, dass bei einer allgemeinen Kostensteigerung im Gesundheitswesen die Pflegelücken immer größer werden. Unter Umständen kann der Gang zum Sozialamt unvermeidlich werden. Es muss für den Fall der Pflegebedürftigkeit individuell vorgesorgt werden.

Die zusätzlichen Kosten können durch eine Pflegezusatzversicherung gedeckt werden. Grundsätzlich gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, dem Risiko Pflegebedürftigkeit zu begegnen. Alle Produkte, die ihre finanzielle Situation im Alter verbessern, schaffen auch Abhilfe im Fall der Pflegebedürftigkeit. In der Priorität der individuellen Vorsorge sollte zunächst die existenziellen Risiken (Berufsunfähigkeitsversicherung, Rentenzusatzversicherung) abgesichert werden. Anschließend sollte an das Risiko Pflegeversicherung gedacht werden, damit sie ihr Geld im Alter für sich nutzen können.

Es gibt drei Möglichkeiten, das Risiko Pflegebedürftigkeit abzusichern. Klassisch können Sie eine Zusatzversicherung abschließen, die Ihnen zusätzlich den gleichen Betrag zahlen, den auch die gesetzliche Pflegebedürftigkeit zahlen würden. Eine Pflegerentenversicherung zahlt Ihnen einen monatlichen Betrag für jeden Monat der Pflegebedürftigkeit. Eine weitere Interessante Möglichkeit ist die Pflegetagegeldversicherung. Für jeden Tag der Pflegebedürftigkeit zahlt Ihnen die Zusatzversicherung ein Tagegeld, unabhängig der tatsächlich anfallenden Kosten. Die Höhe dieses Tagegeldes wird tariflich vereinbart.

Weitere Informationen zum Thema private Pflegezusatzversicherung