Reiserücktrittskosten-Versicherung

Die Winterzeit ist für viele auch Urlaubszeit. Ob sonniger Süden oder Wintervergnügen im Schnee, in den nächsten Wochen treibt es wieder viele in den Urlaub. Doch wer die langersehnte Reise dann doch kurzfristig absagen muss, verliert oft viel Geld. Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung ist daher für viele sinnvoll.

Insbesondere für den Urlaub mit Kindern sowie besonders teure Reisen sollten mit einer Reiserücktrittskosten-Versicherung abgesichert werden. Ein Angebot ganz ohne oder mit sehr geringem Selbstbehalt sollte vorgezogen werden. Denn müssen 20 Prozent des Reisepreises doch selbst gezahlt werden, kann es noch ganz schön teuer werden.

Die Stornogebühren richten sich bei den Reiseveranstaltern nach der verbleibenden Zeit bis zum Reisebeginn. Je später abgesagt wird um so mehr muss gezahlt werden. Doch Kinder können nun mal krank werden, oder es kommt ein Unfall dazwischen. Hier ist eine Reiserücktrittskosten-Versicherung die einzige Lösung. Die Versicherer zahlen immer bei einem schweren Unfall oder schwerer Erkrankung von Versicherten, Mitreisenden oder Angehörigen.

Auch bei einem Trauerfall, einer Schwangerschaft oder wenn Eigentum durch Brand oder Einbruch stark beschädigt wurde, zahlt die Versicherung. Wird ein Versicherter arbeitslos, zahlt jedoch nicht unbedingt jede Versicherung. Die Unterschiede sollten in einem Versicherungsvergleich der Policen geklärt werden.