Zivilisationskrankheit Demenz: Pflegeproblematik mit dem richtigen Versicherungsschutz begegnen

Die Krankheit Demenz gewinnt in unserer alternden Gesellschaft weiter an Bedeutung. Deshalb wurde im Zuge der Reform der Pflegeversicherungen die Pflegestufe 0 für Demenzkranke eingeführt. Leider sind die Leistungen unzureichend geblieben. Die private Vorsorge ist wichtiger denn je. Die staatlich subventionierte Pflegetagegeldversicherung, der „Pflege-Bahr“, kann finanzielle Belastungen durch eine Demenzerkrankung erheblich reduzieren.

Erhöhtes Demenzrisiko

In Deutschland erkranken jährlich ca. 200.000 Menschen an Demenz- mit steigender Tendenz. Neben dem Schwinden des Kurzzeitgedächtnisses, können Denkvermögen, Sprache und Motorik zum Teil sehr stark beeinträchtigt sein. Die Erkrankung in ihrer unterschiedlichen Ausprägung auf die gesamte Persönlichkeit des Menschen, hat in der Gegenwart und Zukunft erhebliche Auswirkungen auf die Belastung des Gesundheitssystems und den Sozialkassen. Auch die ambulante und stationäre Pflegesituation ist seit Jahren angespannt, sodass die private Vorsorge immer weiter an Bedeutung gewinnt.

Geringe Hilfe von GKV

Da Körper und Verstand zunächst sehr langsam der Krankheit anheim fallen, vergeben Versicherungen gerade im Frühstadium der Krankheit häufig keine Pflegestufe. Denn bis vor der Reform der Pflegeversicherungen im Juli 2008 galt nur jene als pflegebedürftig im Sinne des Gesetzes, der körperlich eingeschränkt ist. Dass aber eine Demenz einen ebenso hohen Betreuungsaufwand mit sich bringt, wurde bis dahin weniger stark berücksichtigt.

Die niedrigste Pflegestufe 1 erhalten Menschen, die dauerhaft Hilfe bei Körperpflege, Ernährung und Mobilität benötigen. Demenzkranke vermögen Verrichtungen des täglichen Lebens noch selbstständig meistern zu können, sind aber in ihren geistigen und sozialen Kompetenzen zum Teil stark eingeschränkt. Eine Pflegestufe wird oft erst bewilligt, wenn die Demenz fortschreitet und die Fähigkeiten der Alltagsbewältigung schwinden.

Pflegestufe 0

Mit der Reform der Pflegeversicherung im Juli 2008 hat sich die Situation für Demenzkranke ein wenig geändert. Seitdem können Betroffene auf Grund ihrer eingeschränkten Alltagskompetenz die sogenannte Pflegestufe 0 beantragen. Wird die Pflegestufe anerkannt, hat der Pflegebedürftige dann Anspruch auf Betreuungsgeld in Höhe von 100 bis maximal 220 EUR im Monat. Mit diesem geringen Betrag sollen zweckgebundene Betreuungsangebote ermöglicht werden.

Private Vorsorge

Pflegebedürftigkeit ist immer mit spürbaren Kosten verbunden. Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung vermag die Kosten nicht im vollen Umfang zutragen, weswegen die Differenz privat gezahlt werden muss. Eine im Vorfeld abgeschlossene, zusätzliche private Absicherung kann helfen, eine entstandene Versorgungslücke zu schließen. Dabei sind die Beiträge in der Regel günstiger, wenn man früh eine private Pflegeversicherung abschließt. Mit dem sogenannten Pflege-Bahr bezuschusst der Staat seit Jahresanfang 2013 den Abschluss einer speziellen Pflegeversicherung.

Der Pflege-Bahr

Der Pflege-Bahr ist seit 01.01.2013 in Kraft und meint die staatliche Unterstützung eigenverantwortlicher Vorsorge mit einem geförderten Pflegetagegeld. Ist die Beitragshöhe auf mindestens 10 EUR monatlich festgelegt, fördert der Staat den Tarif mit 5 EUR zusätzlich.

Grundsätzlich wird zwischen drei Formen der Pflegeversicherung unterschieden:

Dem Pflegetagegeld, der Pflegerente und den Pflegekosten. Allen ist gemein, dass eine Pflegestufe vorliegen muss, damit die Kostenübernahme beginnt. Auch Pflegestufe 0 bei Demenzpatienten ist in der Regel mit eingeschlossen.

Bei dem Pflegetagegeld (was durch den Pflege-Bahr subventioniert wird) handelt es sich um eine im Versicherungsertrag vereinbarten Betrag, der pro Tag ausgezahlt wird, wenn der Versicherte pflegebedürftig wird.

Eine unabhängige Analyse von „Morgen & Morgen“ ergab allerdings eine lückenhafte Versorgung Demenzkranker in Pflegetagegeldversicherungen. So leisten mehr als die Hälfe der analysierten Verträge nicht bei Demenz.

Laut Stephan Schinnenburg, Geschäftsführer der Rating-Agentur, sind drei Faktoren bei der Beurteilung eines Pflegetarifs in diesem Zusammenhang ausschlaggebend: „Erstens, leistet er überhaupt? Zweitens, welche Demenzdefinition wird zur Leistungsanerkennung angesetzt? Drittens, in welcher Höhe leistet er?“

Eine gute Übersicht über private Pflegeversicherungen mit der Option auf persönliche Beratung erhalten Sie von den ACIO  www.versicherung-vergleiche.de/pflegezusatzversicherung/index.php.