Elterngeld und die Pflegereform

Elterngeld und das neue Elterngeld Plus

Eltern Geld Plus richtig nutzenDie Zahl der Mütter und Väter mit dem Wunsch, für ihre Kinder da zu sein, steigt gleichermaßen, jedoch möchten viele auch im Beruflichen weiter kommen oder zumindest den Beruf nebenher weiterhin ausführen. Gerade in den ersten Lebensjahren des Kindes ist es für Eltern eine Herausforderung, beides unter einen Hut zu bringen. Seit dem 1. Januar 2015 gibt es bereits das neue Elterngeld Plus, welches den Spagat zwischen Beruf und Familie vereinfachen soll.


Bis zum 1. Januar 2015 gab es nur das alte Elterngeld

Wer bislang sein Kind zuhause betreute, erhielt vom Staat Elterngeld für die Zeit von maximal 14 Monaten. Diese Unterstützung soll die Einkommensdefizite ausgleichen.

Elterngeld Plus und die Fakten

Bei Elterngeld Plus erhalten Eltern nur halb so viel finanzielle Unterstützung wie bisher, jedoch ist die Zeit auf das doppelte ausgedehnt worden. Somit können Eltern jetzt 24 Monate Ihren Nachwuchs zuhause betreuen. Bedingung ist jedoch, dass ein Elternteil mindestens zwischen 25 und 30 Stunden in der Woche arbeiten gehen muss. Arbeiten beide Elternteile jeweils 25 bis 30 Stunden die Woche haben sie die Möglichkeit zusätzlich einen Partnerschaftsbonus zu erhalten. Dieser Bonus verlängert die Unterstützung auf weitere vier Monate, sodass am Ende 28 Monate Elterngeld Plus gezahlt werden.

Es ist nicht geplant das alte Elterngeld zu streichen, daher ist diese Variante ebenso wählbar. Eltern, die Nachwuchs erwarten, sollten sich also zwischen den drei Möglichkeiten entscheiden.

Wichtig: Das Elterngeld Plus kann nur für Kinder beantragt werden, die nach dem 1.Januar 2015 geboren sind. Alleinerziehende haben natürlich auch die Möglichkeit, vier Monate länger Elterngeld zu erhalten. Die Bedingung sind hier dieselben: Sie müssen mindestens in vier aufeinanderfolgenden Monaten mindestens zwischen 25 und 30 Stunden pro Woche arbeiten gehen.

Im Überblick:

Geht die Mutter oder der Vater in Teilzeit arbeiten und möchte gleichzeitig Elterngeld beziehen, erhöht sich die Bezugsdauer der staatlichen Leistung. Das bedeutet, aus einem Monat Elterngeldbezug werden zwei Elterngeld Plus Monate.

Gehen beide Elternteile in Teilzeit (25 bis 30 Std. je Woche) arbeiten und möchten Elterngeld Plus beziehen, erhalten Sie zudem einen Partnerschaftsbonus von 4 weiteren Monaten je Elternteil ausbezahlt.

Alle drei Varianten lassen sich miteinander kombinieren, Elterngeld, Elterngeld Plus und der Partnerschaftsbonus.

Verbindliche Auskunft erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Elterngeldstelle. Weitere hilfreiche Informationen bekommen Sie auf den Webseiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.