Gesundheitsfragen private Krankenversicherung

Jeder der nicht pflichtversichert in einer der gesetzlichen Krankenkassen ist, kann in eine private Krankenversicherung wechseln. In den Anträgen der Versicherungen finden sich auch vielfältige Fragen zur Krankengeschichte des Kunden, die sogenannten Gesundheitsfragen. Diese müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden und sind unerlässlich um einen Versicherungsschutz zu bekommen.

Hierfür ist es auch notwendig die eigenen Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden, so daß eine private Krankenversicherung oft mehr über den Gesundheitszustand weiß, als manch Familienangehöriger. Dies ist bereits vor dem Abschluß der Versicherung der Fall, damit die Gesellschaft über eine Annahme oder Ablehnung des Kunden entscheiden kann. Doch auch während der Vertragslaufzeit kann eine private Krankenversicherung die entsprechenden Ärzte befragen ob die zu bezahlende Behandlung medizinisch notwendig ist.

Bislang mußte die Versicherung den Kunden über diese Nachforschungen nicht einmal unterrichten. Mittlerweile ist es jedoch nötig, das jedes Mal bevor Ärzte befragt werden können, der Kunde seine Erlaubnis dazu gegeben hat. Lehnt der Kunde jedoch ab, das die private Krankenversicherung Auskünfte einholen kann, ist diese nicht verpflichtet die Behandlungskosten zu übernehmen.

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