Pflegeversicherungen: Pflegerente, Pflegekostenversicherung oder Pflegetagegeld?

Wer eine private Pflegeversicherung abschließen möchte, muss sich zwischen drei Formen der Vorsorge entscheiden. Die spezifischen Vorteile und Unterschiede von Pflegerente, Pflegekostenversicherung und Pflegetagegeld wollen wir im Folgenden vorstellen.

Private Pflegeversicherung- Wozu?

Wird ein Mensch pflegebedürftig ist das für ihn oder seine Familie immer mit spürbaren Kosten verbunden. Zwar zahlt jeder Bürger der Bundesrepublik in die gesetzliche Pflegepflichtversicherung ein, diese kann jedoch die Kosten die im Rahmen einer häuslichen oder stationären Pflege anfallen, nicht im vollen Umfang übernehmen. Die Differenz muss privat getragen werden. Die Versorgungslücke wird bei zunehmender Pflegebedürftigkeit, bzw. erhöhter Pflegestufe immer größer.

Um sich vor den anfallenden Kosten zu schützen, ist der Abschluss einer privaten Pflegeversicherung sinnvoll. Wer schon früh beginnt für den Ernstfall einzuzahlen, der kann in der Regel mit günstigeren Beiträgen rechnen. Deshalb sollten Interessierte bei Vertragsabschluss möglichst nicht älter als 55 Jahre und vollständig gesund sein. Wer älter ist oder gesundheitliche Probleme hat kann von den Versicherungsunternehmen abgelehnt werden oder muss hohe Risikozuschläge bezahlen.

Das Finden des richtigen Vertrags führt über die Information der verschiedenen Formen der privaten Pflegeversicherungen. Anhand der einzelnen Vorteile und Besonderheiten kann jeder seine Schwerpunkte bestimmen. Ist es mir wichtig, stets selber über das Geld der Versicherung zu verfügen? Steht mir eine eventuelle Wartezeit vor Inkrafttreten des Versicherungsschutzes im Weg? Oder soll das Versicherungsunternehmen nur für nachweisbare Pflegeleistungen zahlen?

Dass auch der Staat die private Vorsorge honoriert, zeigt sich mit dem 2013 in Kraft getretenen sogenannten Pflege-Bahr, der den Abschluss einer speziellen Pflegeversicherung subventioniert.

Die Pflegerentenversicherung

Bei diesem Produkt handelt es sich um eine vereinbarte lebenslange Pflegerente, deren Höhe an den Grad der Pflegebedürftigkeit gekoppelt ist.

Die Zahlung an den Versicherungsnehmer erfolgt monatlich und ist nicht an Kostennachweise gebunden. In der Regel werden 100 % der vertraglich vereinbarten Auszahlungssumme bei Pflegestufe III gezahlt. 50 % werden fällig wenn Pflegestufe II vorliegt. Ob die Pflegerente bei Pflegestufe I und Pflegestufe 0 (Demenz) gezahlt wird, hängt vom jeweiligen Vertrag und Versicherungsunternehmen ab.

Ein großer Vorteil dieser Pflegeversicherung ist, dass  die Zahlungen unabhängig von den tatsächlich verursachten Kosten der Pflegebedürftigkeit gezahlt werden. So spielt es keine Rolle ob der Versicherte ambulant oder stationär gepflegt wird. Unüblich sind zudem Wartezeiten.

Eine weitere Besonderheit der Pflegerentenversicherung ist die Form der Beitragszahlung: eine fixe Einmalzahlung kann dem Versicherten eine lebenslange Pflegerente zusichern. Angeboten werden diese Einmalzahlungen beispielsweise von der Allianz oder der Ideal-Versicherung.

Die Pflegekostenversicherung

Eine Pflegekostenversicherung übernimmt im Pflegefall jene Kosten, die nach der erbrachten Vorleistung der gesetzlichen Pflegeversicherung übrig bleiben. Die Leistungen sind zweckgebunden. Der Versicherte hat das Geld nicht zur freien Verfügung.

Die Pflegekostenversicherungen orientieren sich mit ihrer Praxis an den gesetzlichen Krankenkassen; erstattet werden die tatsächlich entstandenen Kosten (bis zu einem bestimmten Höchstbetrag oder Prozentsatz), die durch Rechnungen nachzuweisen
sind. Ob häuslich oder stationär: die Kosten für Unterkunft und Verpflegung muss der Versicherte selbst tragen.

Es ist üblich, dass bei der Pflegekostenversicherung eine Wartezeit von drei Jahren nach Vertragsabschluss eingehalten wird, bevor Leistungen in Anspruch genommen werden können.

Die Beiträge sind abhängig von den vereinbarten Leistungen. Je nach Prozentsatz der Aufstockung der gesetzlichen Pflegeversicherung müssen entweder keine weiteren Pflegekosten privat getragen werden (das entspricht 140 – 160 % der Leistung der gesetzlichen Pflegekassen) oder doch.

Der Nachteil der Pflegekostenversicherung: bei nicht Inanspruchnahme der Leistungen beispielsweise durch frühzeitiges Ableben, erhält die Familie keine Rückerstattung des Restguthabens.

Das Pflegetagegeld

Auch das Pflegegeld wird, wie die Pflegerente und die Pflegekostenversicherung, bei Eintritt in die Pflegebedürftigkeit gezahlt. Der Versicherte erhält einen bei Vertragsabschluss fest vereinbarten Tagessatz der nicht an Kostennachweise gebunden ist. Die Höhe des Pflegetagegelds variiert in Abhängigkeit vom Grad der Pflegebedürftigkeit. Bei Pflegestufe III in einem Pflegeheim wird der Höchstsatz gezahlt, bei niedrigeren Pflegestufen nur ein Prozentsatz der im Vertrag festgelegt ist.

Einige Tarife berücksichtigen, ob der Versicherte ambulant oder stationär gepflegt wird. Das bedeutet dass der Tagesgeldbetrag niedriger ist, wenn die Pflege Zuhause stattfindet.

Üblicherweise sind die Pflegetagegeldverträge mit einer Wartezeitklausel ausgestattet. Die Wartezeit beträgt normalerweise drei Jahre (gerechnet ab dem Tag des Vertragsabschlusses).

Die monatlichen Beitragszahlungen werden umso geringer, je jünger der Versicherte ist. Außerdem gibt es seit 01.01.2013 die Möglichkeit sich die Beiträge teilweise vom Staat bezuschussen zulassen. Der sogenannte Pflege-Bahr ist eine gesellschaftspolitische Maßnahme des Staates, die die eigenverantwortliche Vorsorge unterstützt. Auf Grund des demographischen Wandels und der Tatsache, dass die Menschen in Deutschland immer älter werden, soll einer Versorgungslücke weiter Teile der Gesellschaft vorgebeugt werden.

Wird die Beitragshöhe beispielsweise auf 10 EUR monatlich festgelegt, fördert der Staat den Tarif zusätzlich mit 5 EUR.

Ob Tagegeld, Rente oder Kostenübernahme: eine www.versicherung-vergleiche.de/pflegezusatzversicherung/index.php bietet ein finanzielles Polster um die Schattenseiten des Alters mit den besten Dienstleistungen eines guten Pflegedienstes oder Seniorenheims auszugleichen. Auch die Angehörigen können so von Zuzahlungen bewahrt werden.