Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung/Pflegekasse

Um sich für den Fall einer Pflegebedürftigkeit optimal abzusichern, sollte man eine private Pflegeversicherung abschließen – warum das so ist, haben wir in den vergangenen Tagen beantwortet.

Lesen Sie dazu unseren Artikel: Pflege-Versorgungslücke ohne private Pflegeversicherung

Aber was leistet die gesetzliche Pflegeversicherung denn überhaupt im Einzelnen und was führt dazu, dass jemand in eine der Pflegestufen eingruppiert wird?

Definition der Pflegestufen

Pflegestufe 0 (zusätzliche Betreuungsleistungen bei eingeschränkter Alltagskompetenz)

Mit der Pflegestufe 0 sind Patienten ohne Pflegestufe gemeint, bei denen der Pflegebedarf noch unter 45 Minuten (Grundversorgung) am Tag liegt. Diese zusätzlichen Betreuungsleistungen erhalten Patienten, die an einer Demenz, psychischen Erkrankung oder geistigen Behinderung leiden und aufgrund dessen ein erhöhtes Maß an Beaufsichtigung und Betreuung benötigen.

Pflegestufe I: (erhebliche Pflegebedürftigkeit)

In diese Pflegestufe werden Personen eingruppiert, die bei der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung und Mobilität) mindestens einmal täglich Hilfe benötigen. Darüber hinaus müssen sie mehrfach in der Woche bei der hauswirtschaftlichen Versorgung Unterstützung benötigen. Der Pflegebedarf muss pro Tag insgesamt mindestens 90 Minuten betragen, wobei für die Grundpflege mehr als 45 Minuten entfallen müssen.

Pflegestufe II: (schwere Pflegebedürftigkeit)

In diese Pflegestufe werden Personen eingruppiert, die bei der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung und Mobilität) mindestens dreimal täglich Hilfe benötigen. Darüber hinaus müssen sie mehrfach in der Woche bei der hauswirtschaftlichen Versorgung Unterstützung benötigen. Der Pflegebedarf muss pro Tag insgesamt mindestens 3 Stunden betragen, wobei für die Grundpflege mehr als 2 Stunden entfallen müssen.

Pflegestufe III: (schwerste Pflegebedürftigkeit)

In diese Pflegestufe werden Personen eingruppiert, die bei der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung und Mobilität) rund um die Uhr Hilfe benötigen. Darüber hinaus müssen sie mehrfach in der Woche bei der hauswirtschaftlichen Versorgung Unterstützung benötigen. Der Pflegebedarf muss pro Tag insgesamt mindestens 5 Stunden betragen, wobei für die Grundpflege mehr als 4 Stunden entfallen müssen.

Härtefall:

Die Pflegekassen können in besonderen Einzelfällen Pflegebedürftige, die in die Pflegestufe III eingruppiert sind, als Härtefall anerkennen, wenn ein außergewöhnlich hoher Pflegeaufwand vorliegt, der das übliche Maß der Pflegestufe III weit übersteigt.

Eingeschränkte Alltagskompetenz

Die Kriterien zur Feststellung müssen dem medizinischen Dienst der Krankenkasse eindeutig mit ja oder nein beantwortet werden.

01. Unkontrolliertes Verlassen des Wohnbereiches (Weglauftendenz)

02. Verkennen oder Verursachen gefährdender Situationen

03. Unsachgemäßer Umgang mit gefährlichen Gegenständen oder potenziell gefährdenden Substanzen

04. Tätlich oder verbal aggressives Verhalten in Verkennen der Situation

05. Im Zusammenhang mit speziellen Situationen unangebrachtes Verhalten

06. Unfähigkeit, die eigenen körperlichen und seelischen Gefühle oder Bedürfnisse wahrzunehmen

07. Unfähigkeit zu einer erforderlichen Kooperation bei therapeutischen oder schützenden Maßnahmen als Folge einer therapieresistenten Depression oder Angststörung

08. Störungen der höheren Hirnfunktionen (Beeinträchtigung des Gedächtnisses, herabgesetztes Urteilsvermögen), die zu Problemen bei der Bewältigung von sozialen Alltagsleistungen geführt haben

09.Störung des Tag- und Nacht-Rhythmus

10. Unfähigkeit, eigenständig den Tagesablauf zu planen und zu strukturieren

11. Verkennen von Alltagssituationen und unangemessenes Reagieren in Alltagssituationen

12. Ausgeprägtes labiles oder unkontrolliert emotionales Verhalten

13. Zeitlich überwiegend Niedergeschlagenheit, Verzagtheit, Hilflosigkeit oder Hoffnungslosigkeit auf Grund einer therapieresistenten Depression

Was leistet die gesetzliche Pflegeversicherung?

Pflegesachleistung – bei häuslicher Pflege durch ambulanten Pflegedienst [table id=3 /]

Pflegegeld – häusliche Pflege durch nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen (ehrenamtliche Pflege) [table id=4 /]

Verhinderungspflege

1.550 EUR (gilt für alle Pflegestufen)

Tages-/Nachtpflege – Teilstationäre Pflege [table id=5 /]

Vollstationäre Pflege [table id=6 /]

Wie setzen sich die pauschalen Beträge zusammen?

Die Kosten der Pflege setzen sich wie folgt zusammen:

  • Kosten für Pflege- und Betreuungsleistungen
  • Fahrtkosten
  • Kosten für Unterkunft und Verpflegung
  • Investitionskosten

* Alle hier aufgeführten Kosten entsprechen den durchschnittlich ermittelten Zahlen und können von Region zu Region teilweise stark abweichen.

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