Krankentagegeld für die Tagespflege – Warum eine Zusatzversicherung so wichtig ist

Was bedeutet für Krankenversicherte Tagesmütter und -väter die Krankentagegeld Versicherung

Bei der Krankenversicherung haben Selbstständige die Wahl zwischen:

Krankentagegeld Versicherung

  • Freiwillige Versicherung bei der gesetzlichen Krankenversicherung mit Anspruch auf Krankengeld – Beitrag von 15,7 % des Brutto-Einkommens
  • Freiwillige Versicherung bei der gesetzlichen Krankenversicherung ohne Anspruch auf Krankengeld – Beitrag von 14,9 % des Brutto-Einkommens
  • Eine private Krankenversicherung

Tagespflege, die bspw. auf die Zuordnung vom Jugendamt angewiesen ist, muss über die erbrachten Leistungen Buch führen und real geleisteten Betreuungsstunden einreichen. Daraus errechnet sich der Lohn, den die Tageseltern für ihren Aufwand bekommen.

Bei Abwesenheit des Kindes bspw. durch Urlaub, Krankheit oder auch früheres Abholen und gleichzeitiger Verfügbarkeit der Tagespflege kann die Tagesmutter bzw. der Tagesvater bis zu 200 Stunden jährlich (regional abweichend) geltend machen.

Ein Ausfall der Betreuung durch Urlaub oder Krankheit der Betreuer kann hingegen organisatorisch und besonders finanziell zu Problemen führen. Im besten Fall lässt sich eine Vertretung organisieren und so ein Lohnausfall auffangen.

Selbstständige, freiwillig versicherte der gesetzlichen Krankenkassen haben zusätzlich das Problem, dass bei ihnen die Lohnfortzahlung der Arbeitgeber entfällt.  Eine Leistung für Krankentagegeld ist nur bei dem erhöhten Beitragssatz von 15,7 % mitversichert, aber auch dann vergehen 6 Wochen bis zum Beginn des gesetzlich geregelten Krankengeldes.  Bis dahin gibt es keine Leistung und auch keinen Lohn.

Für Versicherte mit dem geminderten Beitrag von 14,9 % besteht selbst ab dem 42. Tag kein Anspruch auf Krankengeld.

Versicherte einer privaten Krankenversicherung müssen ein Krankengeld zusätzlich über einen entsprechenden Baustein absichern. Besonders günstige Tarife der PKV beinhalten solche Leistungen nicht. Auch hier müssen Selbstständige mit finanziellen Einbußen rechnen.

Diese Lücken lassen sich durch eine private Krankentagegeld Zusatzversicherung schließen. Tarife der Krankentagegeldzusatzversicherung erstatten einen bei Vertragsschluss festgelegten Tagessatz, wenn gewünscht, bereits ab dem 8. oder 15. Krankheitstag. Dabei kann auch festgelegt werden, ob die Leistungen auch bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit oder auch bei Kur- und Reha-Maßnahmen bezogen werden können.

Für Selbstständige ist eine Krankentagegeld Zusatzversicherung somit eine unverzichtbare Absicherung für einen Krankheitsfall.