Anspruch auf Krankentagegeldversicherung

Um sich gegen den Verdienstausfall im Krankheitsfall abzusichern bieten die Versicherer eine Krankentagegeldversicherung an. Doch gerade Selbständige und Freiberufler können es sich trotz dieser finanziellen Absicherung oft nicht leisten, aufgrund einer Krankheit vollständig auszufallen. Wird, wenn auch eingeschränkt weitergearbeitet, droht der Verlust des Anspruchs auf Krankentagegeld.

Alle Angestellten und Arbeiter haben eine vom Gesetz vorgeschriebene Lohnfortzahlung, die der Arbeitgeber sechs Wochen trägt. Für einen Zeitraum danach kann hier eine Krankentagegeld Versicherung abgeschlossen werden. Selbständige und Freiberufler jedoch benötigen eine Krankentagegeldversicherung ab dem ersten Tag, da sie im Krankheitsfall völlig ohne Einkommen oder Hilfe vom Staat auskommen müssen. Die regelmäßigen Verbindlichkeiten müssen hierbei in voller Höhe berücksichtigt werden um eine ausreichend hohe Versicherungssumme zu erhalten.

Die meisten Selbständigen können selbst bei schwerer Krankheit und einer Arbeitsunfähigkeit nicht ganz die Arbeit liegen lassen. Die Gefahr droht, in solchen Fällen den Anspruch auf Krankentagegeld zu verlieren. Auch wenn z.B. ein Handwerker krankheitsbedingt keine körperliche Arbeit verrichten kann, ist es auch nicht erlaubt, das er Angebote schreibt oder telefonisch verhandelt. Der Bundesgerichtshof hat klar gestellt, dass die Versicherung nur dann zahlen muss, wenn der Versicherte während der Arbeitsunfähigkeit vollständig untätig ist. Schon durch eine halbe Stunde Arbeit kann hier die Absicherung durch die Krankentagegeldversicherung komplett verloren werden.

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