Krankenkassenmitglieder – Leistungen auf PKV-Niveau – So klappt es
Gesetzlich Versicherte müssen in vielen Punkten Abstriche bei der Kostenübernahme im Krankheitsfall machen. Bei einem Aufenthalt im Krankenhaus werden beispielsweise nur Kosten für die Regelleistungen erstattet, für Zahnersatz gibt es nur noch einen Festzuschuss. Anders sieht es dagegen für Versicherte in der PKV aus. Sie können ihre Leistungen selbst bestimmen und auch sehr umfassende Kostenerstattungen wählen. Doch welche Vor- und Nachteile bergen beide Versicherungssysteme? Wie entscheidet man sich richtig? Und wie können sich auch gesetzlich Versicherte eine Versorgung auf hohem Niveau sichern? Das Geheimnis lautet: Durch eine zusätzliche private Krankenversicherung lassen sich die Leistungen der GKV ideal ergänzen.
Gesetzliche Krankenkassen mit festem Leistungskatalog
Zunächst muss man wissen, dass die GKV nach einem ganz anderen Prinzip funktioniert als die private Krankenversicherung. Der Leistungsumfang der gesetzlichen Kassen ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Bei der Festlegung der Leistungen ist immer darauf zu achten, dass die Kosten der Krankenversorgung auf Dauer nicht höher sind als die Einnahmen aus Beitragszahlungen. Die GKV wird aus den laufenden Beiträgen der gesetzlich Versicherten finanziert. Medizinischer Fortschritt und eine immer älter werdende Gesellschaft sind aber die wichtigsten Ursachen für kontinuierlich steigende Kosten der medizinischen Versorgung. Dadurch erhöhen sich auch die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung. Um die Beiträge trotzdem auf einem bezahlbaren Niveau zu halten, wurden in den letzten Jahren immer wieder Leistungen gestrichen. Im Ergebnis erstattet die GKV heute beispielsweise bei einem Aufenthalt im Krankenhaus nur noch Kosten für die Unterbringung im Mehrbettzimmer oder einen geringen Festzuschuss für Zahnersatz. Mehrleistungen müssen gesetzlich Versicherte selbst bezahlen.
Individuelle Leistungen in der PKV
Etwas anders sieht die Gestaltung der Leistungen für privat Versicherte aus. Sie wählen sich ihren Tarif bei einem privaten Krankenversicherer selbst aus. Damit legen sie auch die Höhe und die Art der Kostenerstattungen selbst fest. Wer bereit ist, etwas höhere Beiträge für die private Krankenversicherung zu zahlen, erhält deutlich bessere Leistungen als Versicherte in der GKV. Doch auch wer einen moderaten Beitrag für die private Krankenversicherung zahlen will, erhält Kostenerstattungen, die im Wesentlichen mindestens dem Niveau der GKV entsprechen. Diese individuelle Festlegung der Kostenerstattungen nach ihrer Art und ihrer Höhe sowie der eigene Einfluss auf die Versicherungsprämie sind die wichtigsten Gründe, warum viele gesetzlich Versicherte gerne in die private Krankenversicherung wechseln wollen. Diese Möglichkeiten haben sie, sofern sie als Arbeitnehmer ein jährliches Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze von 4.237,50 EUR beziehen.
Der PKV-Wechsel will gut überlegt sein
Wer eine gesetzliche Krankenversicherung abgeschlossen hat und ein entsprechend hohes Einkommen bezieht, kann in die Privatversicherung wechseln. Ob dieser Wechsel sinnvoll ist, will genau überlegt werden, denn wer einmal privat versichert ist, muss dies auch bleiben. Ausnahmen gibt es nur, wenn das Einkommen wieder unter die Versicherungspflichtgrenze sinkt. Das ist aber häufig nicht der Fall. Der PKV-Wechsel kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn man jung und gesund ist und keine Familienmitglieder ohne eigenes Einkommen mitzuversichern hat. Wer vielleicht schon etwas älter ist, wer Vorerkrankungen hat oder wer einen Ehepartner oder Kinder ohne Einkommen versichern will, ist als gesetzlich Versicherter besser beraten. Die gesetzliche Krankenversicherung bietet in diesem Fall einfach eine solide medizinische Versorgung auf angemessenem Niveau bei bezahlbaren Preisen.
Eine Zusatzkrankenversicherung sichert Top-Leistungen
Hat man eine gesetzliche Krankenversicherung abgeschlossen, muss man sich seit Januar 2016 auf einige Neuerungen einstellen. Dazu gehört zum Beispiel die schnellere Vergabe von Terminen bei Fachärzten durch eine Servicestelle der Kassenärzte, die 2016 neu eingerichtet wurde. Bei einem Bezug von Krankengeld entfällt der Auszahlschein. Wer Arbeitslosengeld II erhält und familienversichert ist, muss zukünftig eine eigene Versicherung abschließen.
Wer sich als GKV-Mitglied Leistungen auf dem Niveau der privaten Krankenversicherung sichern will, schließt dazu am besten eine private Krankenzusatzversicherung ab. Die Leistungen im ambulanten, stationären und dentalen Bereich sind frei und nach Belieben zu wählen, so dass man sich seinen ganz individuellen Versicherungsschutz im Krankheitsfall zusammenstellen und den gesetzlichen Schutz nach Maß ergänzen kann.