Drohnen – Versicherung und rechtlicher Umgang

So versichert man eine Drohne richtig

Dir Drohne: Sie übernehmen mehr und mehr Transportfunktionen, sie können Fotos machen und es scheint, als wären die Einsatzgebiete noch lange nicht abschließend festgelegt: Offenbar entwickeln sich Drohnen zu neuen Stars. Sofern die rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten sind, ist die Nutzung von Drohnen für unterschiedliche Zwecke tatsächlich sehr interessant. Wer sie einsetzen will, muss aber unbedingt an den nötigen Versicherungsschutz denken. Eine Haftpflichtversicherung steht dabei an erster Stelle.

Ein Gerät, vielfältige Anwendungen

Auffallend ist vor allem das breite Anwendungsspektrum einer Drohne. Zu unterscheiden sind Spielzeug-Drohnen und Modelle für den gewerblichen Einsatz. Erst kürzlich hat der TÜV Rheinland sich für eine offizielle Klassifizierung der Quadrokopter stark gemacht. Bisher ist hier noch Klärungsbedarf gegeben, nicht für jeden Einsatz gibt es gesetzliche Vorschriften. Eine Grauzone sieht man im privaten Bereich, wenn eine Drohne als Spielzeug eingesetzt wird. Ideal wäre eine Dreiteilung, die beispielsweise aus sehr leichten und einfachen Spielzeug-Drohnen, aus Geräten für den gewerblichen Einsatz und aus Modellen für die Verwendung im Sport- und Freizeitbereich bestehen könnte.

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TÜV empfiehlt drei Kategorien

Drohnen VersicherungEine Einteilung in drei Kategorien ist durchaus sinnvoll. Spielzeug-Geräte kommen ausschließlich für die private Nutzung infrage, sie werden von Kindern unter 14 Jahren genutzt und sind nicht geeignet, um Bild-, Ton- oder Videoaufnahmen zu machen. Diese kleinen Spielzeug-Drohnen sind meist nur etwa 50 Zentimeter groß und wiegen maximal 200 Gramm. Die Flugzeit liegt bei wenigen Minuten und die Modelle kommen in Innenräumen zum Einsatz. Beim gewerblichen Gebrauch sind Vorschriften einzuhalten. In einem solchen Fall handelt es sich bei der Drohne um ein unbemanntes Luftfahrtsystem, das bis zu 25 Kilogramm schwer sein kann. Schon ab einem Gewicht von fünf Kilogramm sind besondere Einzelaufstiegsgenehmigungen für die Drohne erforderlich. Die Modelle dürfen nur von Erwachsenen bedient werden, außerdem sind besondere Versicherungen erforderlich. Geräte für den Sport- und Freizeitbereich sind wiederum nur für die private Nutzung ausgelegt. Bedient werden dürfen die Geräte von Jugendlichen über 14 Jahren und von Erwachsenen.

Diese Auflagen sollte man kennen

Vor allem im gewerblichen Bereich sind die Auflagen für den Einsatz von Drohnen sehr unterschiedlich. Nicht alle Details sind gesetzlich geregelt, außerdem unterliegt die Regelung den Landesregierungen. Dies bedeutet, dass es unterschiedliche Anforderungen an den Halter der Drohnen gibt. Die Unterschiede fangen bei der Anmeldung zum gewerblichen Gebrauch an und umfassen auch alle Fragen zur Drohnenversicherung. Es ist beispielsweise nicht einheitlich geregelt, ob eine private Haftpflichtversicherung für den Gebrauch ausreicht oder ob zusätzliche gewerbliche Versicherungen für Drohnen nötig sind. Auf jeden Fall sollte das Modell aber vom TÜV geprüft und sicher zu bedienen sein. Natürlich sind gerade die Drohnen-Bestseller technisch ausgereift, doch ein TÜV-Zertifikat gibt die nötige Sicherheit, dass das Gerät keine Gefährdung anderer Menschen darstellt. Ganz wichtig ist, dass sich durch den Einsatz des Flugobjekts niemand belästigt fühlt. So dürfen keine Bilder von Personen gemacht werden und die Privatsphäre ist gerade bei Modellen mit Video und Ton unbedingt zu waren. Wer sich nicht daran hält, muss mit Ärger rechnen, wenn die Geschädigten Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen. Vor diesem Hintergrund ist eine Drohnenversicherung unverzichtbar, wenn man sich für den Einsatz der neuen Quadrokopter entscheidet.

Eine Haftpflichtversicherung ist Pflicht

Die wichtigste Versicherung für die Nutzer von Drohnen ist die private Haftpflichtversicherung. Allerdings muss man genau prüfen, ob die Nutzung von UAVs – kurz für Unmanned Aereal Vehicle oder unbemannte Flugobjekte – im Versicherungsschutz vorgesehen ist. Ob die Privathaftpflicht in diesem Fall ausreicht, hängt auch davon ab, ob man das Modell lediglich zum privaten Gebrauch einsetzt oder ob eine gewerbliche Nutzung damit verbunden ist. Wenn die private Versicherung nicht genügt, sollte man sich für eine Drohnen- und Multikopter-Versicherung entscheiden. Auch sie ist als Haftpflichtversicherung konzipiert und ist für die Nutzer der neuen Geräte ideal. Ihre Leistungen sind auf die verschiedensten Einsatzgebiete zugeschnitten, deshalb ist ein Versicherungsvergleich vor dem Vertragsabschluss sehr zu empfehlen. Die Schäden, die Drohnen bei ihrem Einsatz verursachen können, sind übrigens recht vielfältig. Die Ansprüche reichen von Schäden, die durch einen Absturz des Modells entstehen über Schadensersatzforderungen, weil man sich durch den Einsatz gestört fühlt, bis zu einer Forderung nach Rentenzahlungen und Schmerzensgeld, weil das neue Gerät einen Unfall mit Personenschaden verursacht hat. Wer sich schon für die Nutzung der neuen Technologie entscheidet, sollte unbedingt eine umfassende Versicherung abschließen, um im Fall des Falles abgesichert zu sein.

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