GKV-Wahltarif für Krankengeld

Alle Selbstständigen und Freiberufler die in der GKV versichert sind, verlieren ab dem 01.01.2009 ihren regulären Krankengeldanspruch. Bei der GKV kann dann ein Wahltarif für Krankengeld abgeschlossen werden, um nicht ohne Absicherung des Verdienstausfalls bei Arbeitunfähigkeit zu sein. Es gibt jedoch auch noch andere Möglichkeiten. Eine private Krankentagegeldversicherung oder eine Krankenvollversicherung mit Krankentagegeld.

Das Bundesgesundheitsministeriums spricht von „mehr Sicherheit für Selbstständige“. Der neue Wahltarif zum Krankentagegeld muss von den gesetzlichen Krankenkassen ab 01.01.2009 den bei ihnen freiwillig versicherten Selbstständigen und Freiberuflern angeboten werden. Für den neuen Wahltarif mit Krankengeldanspruch verlangt die Kasse einen Prämienzuschlag.

Selbstständige konnten bisher als freiwillige Mitglieder der GKV ihren Versicherungsschutz ohne oder mit Krankengeldanspruch wählen und hatten dabei drei Möglichkeiten. Entweder ohne Krankengeldanspruch mit einem ermäßigten Beitragssatz, oder mit Krankengeldanspruch ab der 7. Woche mit dem allgemeinen Beitragssatz, oder mit Krankengeldanspruch vor Beginn der 7. Woche mit einem erhöhten Beitragssatz.

Die beiden letzten Möglichkeiten fallen nun weg. Somit stehen erst einmal alle Selbstständigen und Freiberufler, die bei ihrer GKV einen gesetzlichen Krankengeldanspruch haben, ab 01.01.2009 ohne Absicherung des Verdienstausfalls bei Arbeitsunfähigkeit da. Damit der bisherige bestehenden Krankengeldanspruch nicht entfällt, muss man aktiv werden.

Hier gibt es auch noch als Alternative zum Krankengeld-Wahltarif der GKV eine private Krankentagegeldversicherung oder als freiwillig versicherter Selbstständiger oder Freiberufler jederzeit auch eine private Krankenvollversicherung. Eine umfassende Beratung durch einen unabhängigen Berater sollte hier vor der Entscheidung jedoch Pflicht sein.