Versicherungsvertragsgesetz

Ab dem 01. Januar 2008 tritt das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in Kraft. Es soll dem Versicherungskunden helfen, bei der Auswahl eines günstigeren und besseren Versicherungsschutzes. Insbesondere sollen Versicherungsverträge verständlicher werden und der Kunde soll mehr Rechte und Schutz erhalten. Denn nach wie vor fehlt vielen der Durchblick im Dickicht der Versicherungen.

Welche Versicherungen sind unerlässlich und welche eher unsinnig? Welche Gesellschaft und welcher Tarif sind genau richtig für den Kunden? Insbesondere eine umfassendere Beratung ist ein Kernpunkt im neuen Versicherungsvertragsgesetz. Ein Versicherungsvermittler muss eine Empfehlung für die eine oder andere Versicherung begründen und dies auch dokumentieren. So hat der Kunde später leichter die Möglichkeit einen Schadensersatz bei falscher Beratung durchzusetzen.

Auf eine umfassende Beratung und eingehende Information sollte nicht verzichtet werden. Jeder Kunde hat ein Anrecht auf ein angefertigtes Beratungsprotokoll, das unterschrieben und vor Vertragsabschluß vom Versicherungsvermittler ausgehändigt wird. Nur bei ausdrücklicher Erklärung des Kunden, das er auf eine Beratung wissentlich verzichtet, darf diese entfallen.

Eine wichtige Änderung gibt es auch zu den Versicherungsunterlagen. Bislang musste der Kunde erst den Vertrag unterschreiben und bekam anschließend die Versicherungsinformationen mit der Police zugeschickt. Ab kommendem Jahr muss nun der Kunde bereits vor Vertragsabschluß sämtliche Informationen, einschl. aller Versicherungsbedingungen ausgehändigt bekommen.