Seit der schockierenden ARD-Dokumentation „Die Nein-Sager“ im vergangenen Jahr werden die Stimmen gegen Versicherungen und deren Schadensregulierungs-Syteme immer lauter. „Deutschland: Ein Paradies für Versicherungen – aber für viele Opfer die Hölle“, so der Schlusssatz des TV-Beitrags. Die Politik nehme das maßlose und unfaire Treiben der Versicherungen hin und würde gar nicht daran denken, die Opfer zu schützen.
Doch nun scheint das Bundesjustizministerium aktiv zu werden. Wie das Fachmagazin AssCompact nun berichtete, prüft das Ministerium aktuell die Schadensregulierung der Versicherer. Der Vorwurf: Gesellschaften sollen, insbesondere bei großen Schäden, nur verzögert zahlen.
Der Maklerverband VDVM kritisiert schon lange, dass die Prüfung der Versicherer lange dauere und oft negativ für den Kunden ausfalle. In einem Interview dementierte Peter Wesselhoeft, VDVM-Präsident und Geschäftsführer der Gossler, Gobert & Wolters Gruppe allerdings den Vorwurf, dass Unfallschäden von manchen Versicherern geradezu serienmäßig abgelehnt würden. So bliebe die Anzahl der Beschwerden beim Ombudsmann für Versicherungen seit Jahren im Wesentlichen unverändert, die Zahl der Beschwerden in Bezug auf Unfallversicherungen sei sogar rückläufig.
Doch die Öffentlichkeit sieht das anders und immer mehr unzufriedene Versicherungsnehmer machen ihrem Ärger Luft. So wurde die fragwürdige Leistungsablehnung zweier Zusatzversicherer wegen dem Vorwurf der vorvertraglichen Anzeigepflichtsverletzung am 16. April in dem Akte-Beitrag „Ärger mit Zusatzversicherungen“ thematisiert.
Unsicherheit macht sich breit und viele Menschen verlieren mehr und mehr das Vertrauen in die Versicherungsbranche. Doch auf den Abschluss von Versicherungen zu verzichten, kann auch keine Lösung sein. Versicherungen können existenziell wichtig sein – wenn sie dann im Versicherungsfall leisten.
Wichtiger Partner bei Leistungsanträgen: Der Versicherungsmakler
Versicherungsmakler erleben in ihrem Geschäft jeden Tag Gegenbeispiele von reibungslosen Abläufen bei der Schadensregulierung. „Den meisten Leistungsanträgen wird ohne Wenn und Aber stattgegeben. Selten kommt es zu Ablehnungen und wenn doch, gab es meistens nachvollziehbare Gründe dafür. Bei Leistungsablehnungen ohne nachvollziehbaren Grund haben unsere Kunden die Möglichkeit, eine kostenlose juristische Erstberatung in Anspruch zu nehmen. Sie können dann auf unsere volle Unterstützung zählen“, erklärte Thomas Hofstetter, einer der Geschäftsführer der ACIO Premiumvorsorge GmbH.
Die Gründe, warum diese Probleme deutlich seltener entstehen, wenn Kunden die Versicherung über einen Makler abgeschlossen haben, sind folgende: Die Vermittler vertreten die Interessen ihrer Kunden. Sie ziehen auch keinen Vorteil daraus, wenn eine Schadensregulierung abgelehnt wird – sondern nur der Versicherer selbst.
Makler können durch die Menge ihrer Kunden einen viel größeren Druck auf die Versicherungsunternehmen ausüben. Gerade unabhängige Berater, die Tarife vieler Versicherer anbieten, sind sehr vorteilhaft. So können starke Diskrepanzen in der Kooparation mit dem jeweiligen Unternehmen dazu führen, dass die Berater die Tarife seltener empfehlen oder gar nicht erst anbieten.
Auch Peter Wesselhoeft erklärte im Interview gegenüber dem Fachmagazin ASSCompact, welche Vorteile ein Makler als Partner an der Seite der Versicherten hat: „Bei kontroversen Ansichten über die Auslegung von Bedingungen ist die Fachkompetenz des Versicherungsmaklers unverzichtbar. Rechtsstreitigkeiten, durch die sich Regulierungen Jahre verzögern können, können so regelmäßig vermieden werden.“
Deshalb unser Rat an Sie: Versicherungen immer bei einem Makler abschließen – besser noch bei einem unabhägigen! Denn dieser steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, auch wenn Sie einmal Probleme bei der Schadensregulierung Ihrer Versicherung bekommen sollten.
Bei uns erfahren Sie selbstverständlich, wenn es neue Informationen, z. B. zu der Prüfung der Schadensregulierungs-Systeme durch das Bundesjustizministerium gibt.