Das Aus für die Praxisgebühr!

In den frühen Morgenstunden wurde es verkündet: Die schwarz-gelbe Koalition beschloss zum 01. Januar 2013 die Abschaffung der Praxisgebühr – unter dem Druck der anstehenden Wahlkämpfe. Erst zuletzt gab es Diskussionen darüber, wie man mit den Überschüssen von 3,2 Milliarden Euro im Gesundheitsfonds und 2,7 Milliarden bei den gesetzlichen Krankenkassen umgehen solle. Nun gibt es Entlastung für die gesetzlich Versicherten und die „lästige Praxisgebühr“ wird abgeschafft.

Bejubelt wird diese längst überfällige Entscheidung wohl auch in den Arzt- und Zahnarztpraxen. Die 2004 von der damaligen SPD-Gesundheitsministerin Ulla Schmidt eingeführte „Kassengebühr“ verfehlte ihr ursprüngliches Ziel, unnötige Arztbesuche zu verhindern. Nach einer Berechnung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) kostete jede Arztpraxis das Eintreiben und Quittieren der Gebühr pro Jahr etwa 120 Stunden Zeit. Die Kosten für den bürokratischen Aufwand werden auf rund 360 Millionen Euro geschätzt– also jährlich über 4.000 Euro pro Praxis.

Hinzu kamen die zahlreichen Auseinandersetzungen zwischen Praxispersonal und Patienten. Gerade ältere gesetzlich Versicherte konnten anfangs mit der Praxisgebühr nichts anfangen und waren teilweise fest davon überzeugt, dass das Geld direkt in die Tasche des Arztes floss – schließlich wurde immer über die „Praxisgebühr“ und nicht über die „Kassengebühr“ gesprochen. Aber auch die Jüngeren waren es einfach leid, vor dem Arztbesuch jedes Mal den Weg zur Bank einzuschlagen.

Die Praxisgebühr scheint niemandem außer den gesetzlichen Krankenkassen Vorteile gebracht zu haben – das Geld lässt sich viel besser in eine gute Krankenzusatzversicherung investieren. Davon haben Sie wirklich was!