Aktueller Gerichtsentscheid zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Schließt man eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab, legt Ihnen die Versicherungsgesellschaft einen Fragebogen zu Ihrem Gesundheitszustand vor. Der Antrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte immer wahrheitsgemäß beantwortet werden. Sollten wissend falsche Angaben gemacht werden, riskiert man, dass im Leistungsfall eine Leistung verweigert wird. So entschied das Oberlandesgericht Brandenburg in einem jüngsten Urteil, dass bei einer verschwiegenen Magenschleimhautentzündung die Versicherung eine Zahlung verweigern könne (Az 11 U 6/11). In dem Fall ging es um eine Beamtin, die nach einer Dienstunfähigkeit eine Rente von ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung bezogen hatte. Eine Vielzahl von Urteilen hat diese Praxis der Versicherungen bestätigt, sodass in dieser Hinsicht Rechtssicherheit vorliegt.

Gesundheitsfragen und Berufsunfähigkeitsversicherung – machen sie wahrheitsgemäße Angaben

Um den Versicherungsantrag wahrheitsgemäß ausfüllen zu können, sind keine detaillierten Angaben über die Diagnose notwendig, es reicht aus, dass die Versicherungsgesellschaft z.B. über ärztliche Behandlungen im Fall von Rückenbeschwerden informiert ist. So entschied das Landgericht Coburg. In dem Fall hatte die Versicherungsnehmerin vor Gericht ausgesagt, dass sie die detaillierten Diagnosen nicht kannte und deshalb keine präzisen Angaben machen konnte. Das Gericht hat diese Erklärung nicht anerkannt, denn der Fragebogen fragt nach den Beschwerden und nicht nach den Diagnosen (AZ 13 O 260/10). In der Begründung wurde auch auf eine vormals ergangene höchstrichterliche Entscheidung berücksichtigt, dass es nicht darum ginge, ob der Patient seine Beschwerden für ernst hält oder nicht. Auch die Erkrankungen, die möglicherweise als harmlos und belanglos empfunden werden, können dennoch relevant sein, wie der oben zitierte Fall der Beamtin, die an Gastritis litt und diese nicht angegeben hat.

Bei einem Versicherungsantrag – das gilt auch für Lebensversicherungen und private Krankenversicherungen – sollten Sie auf jeden Fall wahrheitsgemäße Angaben darüber machen, mit welchen Beschwerden sie einen Arzt aufgesucht haben und auch welche Medikamente sie in den letzten zehn Jahren eingenommen haben. Wer es hier versäumt, wahrheitsgemäße Angaben zu machen, riskiert seinen Versicherungsschutz.