Diese Woche: Monitor der Patientenbeschwerden. Rentenversicherung bei Minderjährigen im Minijob. Tipps für den Urlaub: Krankentagegeld, Unfall und Diebstahl im Urlaub.
Die UDP offenbart Probleme im Gesundheitswesen aus Sicht der Patienten
Die unabhängige Organisation UPD (Unabhängige Patientenberatung Deutschland gGmbH), die im Auftrag der Regierung kostenlose Informationen zum Gesundheitssystem Deutschlands zugänglich macht, veröffentlichte kürzlich ihren Jahresbericht „Monitor Patientenberatung 2014“. Wichtige Themen des Berichts sind Fragen zu Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, die Patientenrechte sowie Geldforderungen für gesundheitliche Leistungen.
Zu den wichtigsten Fragen zu den Leistungen der GKV gehörte u.a.: In welche Höhe und in welchem Vorgehen wird Krankengeld erstattet? Welche Leistungen stehen für Rehabilitationsausgaben zur Verfügung? – die am häufigsten vertretene Gruppe der Fragesteller waren Patienten, mit einer psychischen Erkrankung. Was zeigt, dass hier ein deutliches Informationsdefizit vorherrscht.
Zu Patientenrechten fielen oft Fragen nach: Zweitmeinungen, Einsicht und Verfügbarkeit der Krankenakte, dem Ausmaß der Aufklärung vor Behandlungsbeginn sowie das Selbstbestimmungsrecht der Patienten und die Gewährleistung der Versorgung. Zusätzlich herrscht eine allgemeine Unsicherheit, welche Kosten und bis zu welcher Höhe diese von den Patienten getragen werden müssen.
Sehr häufig und auffällig waren Fragen und Beschwerden zu Behandlungsfehlern gegenüber Ärzten und Kliniken. Die UDP konnte aus der Reihe der Beschwerden 18 schwerwiegende Problemlagen herauskristallisieren. An erster Stelle steht das Problem, dass die Patienten nicht vollständig oder sogar falsch beraten wurden.
„Unser komplexes Gesundheitswesen kann überforderte Patienten immer weniger unterstützen – sei es infolge von Zeitmangel oder administrativen Vorgaben“, sagt Dr. Sebastian Schmidt-Kaehler, Geschäftsführer der UPD. „Was bleibt, sind Patienten mit dem Gefühl, nicht zu bekommen, was ihnen zusteht. Sie fühlen sich allein gelassen, betrogen und viele haben Angst. Information und Aufklärung sind daher das Querschnittsthema überhaupt.“ (Zitat UDP)
Dazu der Staatssekretär Karl-Josef Laumann: „Die Schilderungen der UPD zeigen, wo gerade aus Sicht der Patienten der Schuh drückt: So gibt es beim Anspruch auf Krankengeld ganz offensichtlich Handlungsbedarf bei den Krankenkassen. Ein weiteres großes Problem ist für viele Bürger laut dem Bericht zudem die Einsichtnahme in ihre Patientenakten. Dabei wurde das Recht auf Einsichtnahme mit dem Patientenrechtegesetz klar geregelt. Das muss endlich von allen Ärzten akzeptiert und umgesetzt werden. Und ein großes Thema scheinen Behandlungsfehler zu sein. Hier müssen alle, auch die Politik, prüfen, ob man die Verfahren nicht beschleunigen kann, damit die Menschen schneller zu ihrem Recht kommen.“
Gesetzlich Versicherte können sich bei Fragen und Problemen an die Patientenberatung http://www.patientenberatung.de/ wenden. Privat Versicherten und Personen, die mit einer Krankenzusatzversicherung Probleme haben, steht zusätzlich der Ombudsmann zur Verfügung https://www.pkv-ombudsmann.de/.
Minderjährige im Minijob müssen bei Rentenversicherung aufpassen
Mittlerweile gibt es viele Minderjährige, die ihr Taschengeld aufbessern wollen oder aus anderen Gründen einen Minijob auf 450€ Basis ausüben wollen. Meist wird zu Beginn der Tätigkeit ein Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht gestellt. Eigentlich sind Minderjährige nicht rentenversicherungspflichtig, jedoch auch nur beschränkt geschäftsfähig.
Das bedeutet: Ein Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ist nur gültig, wenn auch die Erziehungsberechtigten diesem zustimmen und unterschreiben. Wird dies versäumt, sind die Anträge ungültig und der Arbeitnehmer bleibt rentenversicherungspflichtig und zahlt Rentenbeiträge.
Grundsätzlich verlässt sich die Minijobzentrale auf die Meldungen des Arbeitgebers und wird selten nachprüfen. Auch von der Rentenversicherung kann eine Einsicht in die Unterlagen eingefordert werden, was jedoch eher unwahrscheinlich ist.
Junge Arbeitnehmer und ihre Arbeitgeber sollten dennoch aufpassen und den Arbeitsvertrag auf eine rechtlich solide Basis stellen, was durch die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten gewährleistet wird.
Kurze Versicherungstipps für den Urlaub:
Krankentagegeld:
Gesetzlich Versicherte, die Krankentagegeld beziehen, müssen sich vor Urlaubsantritt mit ihrer Versicherung absprechen, damit das Krankentagegeld auch weiterhin bezogen werden kann. Verlängert der Urlaub die Krankentagegeldzahlungen oder gefährdet die Genesung, kann die Krankenkasse ihre Zustimmung verweigern. Der Urlaub kann zwar angetreten werden, jedoch wird die gesetzliche Krankenversicherung die Zahlungen des Krankentagegeldes einstellen.
Sinnvoll ist es, dem Antrag auch eine Bescheinigung des Arztes beizulegen, aus der hervorgeht, dass aus medizinischer Sicht keine Hindernisse für den Urlaub vorliegen.
Unfallversicherung:
Extremsportarten, wie Bungee-Jumping, Rafting, Fallschirmspringen usw. sind grundsätzlich über eine private Unfallversicherung abgesichert. Bei älteren Verträgen sollten Sie jedoch noch einmal überprüfen, ob eine entsprechende Klausel vorliegt und zusätzlich bei Ihrer Versicherung nachfragen. Anders sieht es bei Motorsport und Geräten aus, für die es notwenig ist, eine entsprechende Lizenz (Flugschein u.ä.) zu besitzen. Sollten Sie vorhaben, einen Tauchgang im Urlaub zu unternehmen, sollten Sie Ihren Vertrag prüfen, inwieweit dieser für Unfälle beim Tauchsport leistet.
Hausratversicherung – Diebstahl im Urlaub:
Werden Wertsachen und Papiere während des Urlaubs gestohlen, ist das sicherlich sehr ärgerlich. Präventiv lässt sich der Ärger eindämmen, wenn man wichtige Papiere kopiert (Vorder- und Rückseite) und an sich selbst per Email schickt. So kann man sich bei Verlust noch ausweisen. Zusätzlich sollten Adressen von deutschen Vertretungen notiert werden.
Bei Ausflügen im Urlaubsland sollte nur das Nötigste mitgenommen werden. Der Rest sollte sicher verstaut im Hotelschließfach liegen. Doch das bedeutet nicht, dass die Haftung auf das Hotel bzw. Reiseveranstalter übertragen wird. Erfolgt ein Diebstahl, haftet der Reiseveranstalter nur, wenn das Hotel öfter Diebstähle zu beklagen hat und die eisenden darüber nicht informiert werden.
Erfolgt ein Diebstahl, ist folgendes Vorgehen wichtig: Meldung beim Hotel bei Diebstahl im Haus, Meldung bei der Polizei, Anruf bei der Hausratversicherung, die für die entstehenden Kosten meist aufkommt (Vertrag sollte geprüft werden), Sperrung der Geld- und Kreditkarten über die allgemeine Notfallnummer der Bank. Sollten auch Ausweispapiere gestohlen werden, ist ein Anruf bzw. Besuch der deutschen Botschaft oder des Konsulats unabdingbar.