Diese Woche: Hundehaftpflichtversicherung auf dem Prüfstand. Das Pflegestärkungsgesetz und neue Begutachtungsverfahren. Die Deutschen und Ihre Altersvorsorge.
In der Hundehaftpflicht sind mittlerweile 10 Mio. Euro als Versicherungshöhe Standard
Von den rund 5,3 Millionen Hundebesitzern in Deutschland haben viele einen veralteten Vertrag, der nur eine geringe Leistung im Schadensfall abdeckt, berichtet das Versicherungsmagazin.
Eine Marktstudie des Analysehauses Innosystems zeigt, dass heute eine Versicherungssumme von über 10 Millionen Euro Standard ist.
Das Unternehmen untersuchte über 170 Tarife von knapp 70 unterschiedlichen Versicherern. Dabei zeigte sich, dass nur neun Unternehmen mittlerweile Versicherungshöhen von über 10 Millionen Euro anbieten und dabei gleichzeitig sehr gute Leistungen aufweisen.
Durch die enormen Preisunterschiede im Markt, sollte man eine Tierhaftpflichtversicherung auswählen die gleichzeitig leistungsstark und günstig ist, da Tiere bekannter Weise doch recht unberechenbar sind. Bei Preisspannen von 45,00 Euro bis zu 250,00 Euro ist es nicht leicht sich in dem Dschungel der Versicherer zurecht zu finden.
Zu Beachten ist, das ein Hundehalter grundsätzlich Zahlen muss, sofern sein Tier in irgendeiner Weise an einem Schaden beteiligt ist. Selbst wenn jemand über ein Tier stolpert und sich dabei verletzt, ist der Halter schadenersatzpflichtig. Eine hohe Deckungssumme ist daher immens wichtig. Sollte ein Personenschaden entstehen und zu einer lebenslangen Beeinträchtigung führen, kann der Betrag schnell in die Millionen gehen.
Also vergleichen Sie am besten jetzt gleich Ihre Hundehaftpflichtversicherung, oder wechseln Sie zu einer leistungsstärkeren Versicherung.
Überarbeitung des Pflegestärkungsgesetzes und Umbau des Bewertungsverfahrens
Das Bundesgesundheitsministerium plant durch zwei Pflegestärkungsgesetze deutliche Verbesserungen in der pflegerischen Versorgung, stellt die Gastautorin des Versicherungsboten – Leonie Pfennig – vor. Zudem schreibt Sie über die kommenden Neuerungen des zweiten Pflegestärkungsgesetzes.
Noch in dieser Wahlperiode soll das neue Pflegestärkungsgesetz und ein neues
Bewertungsverfahren eingeführt werden. Bisher wurde zwischen Pflegebedürftigen mit körperlichen Einschränkungen und solchen mit kognitiven und psychischen Einschränkungen (Demenzkranke inbegriffen) unterschieden. Diese Unterscheidung fällt weg, da nun der Unterstützungsbedarf jedes Einzelnen im Mittelpunkt stehen soll, was eine neue Grundlage für die Pflegeversicherung schafft.
Das am 1. Januar 2015 in Kraft tretende Pflegestärkungsgesetz sieht schon jetzt Leistungsverbesserungen vor, die zum Beispiel eine bessere Berücksichtigung der individuellen Situation jedes Einzelnen und Ihrer Angehörigen vorsieht. Zudem findet ein Abbau im Umgang von Unterschieden bei Patienten mit körperlichen und geistigen Einschränkungen statt.
Hierzu wird es eine Änderung in den Pflegestufen geben. Statt der bisherigen drei werden es zukünftig fünf Pflegestufen sein. Ausschlaggebend zur Beurteilung des Patienten ist dann der Grad der Selbstständigkeit des Patienten. Die Abstufungen der Erkrankung mit einer leichten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (Pflegegrad 1), gehen dann bis Pflegegrad 5, für Menschen mit der schwersten Beeinträchtigung und mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.
Wie wird der Pflegebedürftigkeitsgrad gemessen?
Um den Grad der Pflegestufe zu messen, werden sechs pflegerelevanten Bereiche untersucht. Erstmals wird auch ein Verfahren berücksichtigt, welches den besonderen Hilfe- und Betreuungsbedarf von Menschen mit kognitiven oder psychischen Einschränkungen abdeckt. Bisher war bei dem Begutachtungsverfahren nur der zeitliche Aufwand gemessen worden, der dazu diente, den Pflegebedürftigen durch eine nicht ausgebildete Pflegekraft oder einen Familienangehörigen pflegen zu lassen. In Zukunft werden Punkte vergeben, die abbilden, wie weit die Selbstständigkeit der Person eingeschränkt ist. Dadurch wird ermittelt, welchem Pflegegrad der Patient zugeordnet wird.
Wir sehen also einer Verbesserung im Gesundheitswesen entgegen, die mit einer zusätzlichen Absicherung durch eine private Pflegeversicherung weitere Pluspunkte bringt.
Die Deutschen und Ihre Erwartungen zur Altersvorsorge
Laut einer Studie des Beratungsinstituts Yougov Deutschland AG, welche im Auftrag der Hannoverschen Lebensversicherung durchgeführt wurde, hoffen 44 % der Bundesbürger noch mit 67 in Ruhestand gehen zu können. Hingegen sehen 22 Prozent erst ein Renteneintrittsalter von 68 Jahren als möglich an und 14 % denken sogar, dass sie auch nach Erreichen des 68sten Lebensjahres noch arbeiten müssen um Ihren Lebensunterhalt zu verdienen, schreibt das Versicherungsjournal.
Alarmierend ist, dass sich viele der Deutschen mit einem Monatseinkommen unter 1.000,00 Euro einen vorzeitigen Ruhestand wünschen, aber nicht ausreichend privat vorgesorgt haben. Auch die Gruppe der 20-40 Jährigen, so zeigen verschiedene Studien, hat wohl noch nicht genug für später vorgesorgt. Daher gehen viele Mitmenschen davon aus, sich im Alter einschränken zu müssen.
Aktuell wollen die meisten erst dann an der Situation etwas ändern und eine private Altersvorsorge betreiben, wenn sie mehr verdienen oder höhere staatliche Förderung in Anspruch nehmen können.
In Haushalten mit Kindern und einem Haushaltsvorstand zwischen 30 und 49 Jahren, seien 22 Prozent der Menschen in der Lage, durch Einsparungen in verschiedenen Lebensbereichen, Gelder für die private Vorsorge erübrigen zu können.
Im Grunde zahle aber fast jeder dritte Bundesbürger noch nicht in die private Vorsorge ein, wie eine Studie der GfK im Auftrag der Gothaer Allgemeine Versicherung AG zeigt.
Momentan ist es einem Drittel der Bundesbürger noch nicht wichtig genug gezielt für eine lebenslange Rente vorzusorgen, da sie laut einem anderen Abschnitt der Studie, Ihr Geld für kurzfristige Sparanlagen bei Banken und Sparkassen verwenden (ca. 50%), oder das Geld lieber ausgeben (30%). Nur ca. 12% sorgen mit einer lebenslang leistenden Rentenversicherung vor.