Aktuelle Versicherungsthemen – KW 20

In dieser Woche: – Urlaubssorgen der Deutschen. – Beschwerden bei Ombudsmann der privaten Versicherung rückläufig. – Grundsicherung und Mütterrente – viele gehen leer aus.

Getrübtes Urlaubsvergnügen – Diese Ängste haben Deutsche im Urlaub

Das Urlaubsbarometer, der Europ Assistance offenbart, dass sich die Deutschen nicht ungehemmt den Urlaubsvergnügungen hingeben. Die Umfrage fand im März 2014 statt und zeigt auf, worüber sich die Bürger 7 europäischer Länder Sorgen machen.

An erster Stelle ganz deutlich mit 52% die Angst im Urlaub zu erkranken. Gefolgt von der Angst, dass Familienmitglieder oder Freunde während der Urlaubszeit erkranken mit 48%. An dritter Stelle mit 44% die Angst vor Verlust persönlicher Gegenstände.

Die Positionen 6 – Terroranschlag 32% und 7 – Naturkatastrophe 26% beeinflussen direkt die Wahl des Urlaubsortes. Insgesamt 46% der Befragten, einschließlich des Anteils der Besorgten, sind durch Angst vor Terror, Unruhen, Naturkatastrophen und Gesundheitsrisiken bei der Wahl des Urlaubsortes beeinflusst.

Gegen viele Risiken sind die Deutschen auch sehr gut versichert.

Beispielsweise über die KFZ-Versicherung mit Auslandshaftung. Zwar machen sich nur knappe 13% Sorgen, dass dem PKW etwas zustößt, jedoch sind 55% gegen derartige Geschehnisse versichert.

Schäden am Eigenheim, die 31% der Befragten während ihrer Abwesenheit befürchten, haben stattliche 52% über eine Hausratversicherung abgesichert.

Die eigene Gesundheit, beispielsweise über eine gute Reisekrankenversicherung hingegen nur 50%.

Beschwerden beim Ombudsmann 2013 rückläufig

Im Vergleich zu 2012 ist die Zahl der Beschwerden um 5,8% zurückgegangen. Ingesamt lagen 5984 Anträge vor. Bei ca. 42 Millionen bestehenden Verträgen der privaten Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Krankenzusatzversicherung ergibt es eine Quote von 0,014%.

Die Versicherer haben aus den Beschwerden der letzten Jahre gelernt und konnten an vielen Stellen nachbessern. Die stabile Beitragsentwicklung und die damit verbundenen geringen Anpassungen waren wohl weitere ausschlaggebende Punkte.

Bei der Krankenvollversicherung war der Rückgang mit 12% sehr deutlich. Bei den Zusatzversicherungen stieg die Beschwerdezahl hingegen um 1%.

Zwar ist die gestiegene Beschwerdezahl bei den Zusatzversicherungen erstmal negativ zu werten, zeigt jedoch gleichzeitig, dass die Bedeutung der Krankenzusatzversicherung in den letzten Jahren deutlich gestiegen ist.
Der Großteil der Beschwerden bezieht sich auf die vertragsrechtliche Ausgestaltung. Viele Schlichtungsanträge haben hier den Ursprung, dass Vertragsdetails nicht richtig gelesen bzw. nicht vollkommen verstanden wurden.

„Gerade im Bereich von Zahnzusatzversicherungen entfallen neben der Frage der Auslegung der Versicherungsbedingungen verhältnismäßig viele Beschwerden auf die Ablehnung von Kostenerstattungen mit der Begründung, der Versicherungsfall sei vor Versicherungsbeginn eingetreten.

Grundsätzlich kann Versicherungsschutz nur für Ereignisse gewährt werden, die in der Zukunft liegen und deren Eintritt ungewiss ist. Nicht versichert sind bereits eingetretene Versicherungsfälle. Andernfalls wäre es dem Versicherungsnehmer möglich, zunächst eine ärztliche Diagnose und Beratung über mögliche Behandlungsformen einzuholen, sodann eine Krankenversicherung abzuschließen und nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Wartezeit die Heilbehandlung in Anspruch zu nehmen.

In einem solchen Fall ist das Risiko jedoch bereits vor Vertragsschluss eingetreten und nicht mehr versicherbar.“

Zitat: www.versicherungsjournal.de

– So der PKV-Ombudsmann in seinem Tätigkeitsbericht für 2013

Der Ombudsmann ist eine Schlichterstelle der privaten Versicherer. Versicherte haben neben ihrem betreuenden Versicherungsfachmann immer die Möglichkeit, Streitigkeiten mit den Versicherern über den Ombudsmann zu klären.

Die Mütterrente wird vielen Rentnerinnen in Grundsicherung nichts nützen

Die ab 01.07.2014 geltende Mütterrente wird ihre erwartete Wirkung vielfach verfehlen. Das attestieren die Wissenschaftler des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) und des Munich Center for the Economics of Aging (MEA).

Rund 300.000 Renterinnen, die Mütterrente für ihre Erziehungsleistung vor 1992 erhalten, sind auf eine Grundsicherung angewiesen. Diesen Rentnerinnen wird die Mütterrente, die ihre Situation eigentlich verbessern soll, komplett auf die Grundsicherung angerechnet, sodass diese leer ausgehen.

Auch die Finanzierung der Mütterrente ist Streitpunkt geblieben. Denn von der Reform „profitieren“ nur die Anspruchsberechtigten, also Rentnerinnen mit Erziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder. Finanzielle Träger der Reform sind die Rentenbeitragszahler, die aber von der Mütterrente in dieser Form nicht profitieren werden.