Es ist wieder Zeit an die jährliche Einkommenssteuererklärung zu gehen. Doch auch wenn die Zeit drängt, Versicherungen können bei der jährlichen Steuererklärung geltend gemacht werden. Was sich in der Theorie recht gefällig anhört, stellt in der Praxis oft ein Hindernis dar. Welche Posten bei den Versicherungskosten können tatsächlich eingereicht werden? Bis zu welchen Höchstbeträgen kann eine Steuer tatsächlich geltend gemacht werden? Das Bürgerentlastungsgesetz hat aktuell eine weitere Veränderung gebracht. Was verbirgt sich genau dahinter?
Welche Versicherungen absetzbar sind
Bestimmte Versicherungen sind als Werbungskosten bei der Lohnsteuererklärung absetzbar. Das ist dann der Fall, wenn eine Versicherung für die eigene Erwerbsarbeit notwendig ist. Hier ist vor allem die Berufshaftpflichtversicherung zu nennen, wie sie z.B. für Ärzte und Rechtsanwälte fällig wird.
Einige andere Versicherungen können Sie über den Sonderkostenfreibetrag in der Einkommenssteuer geltend machen. Hierzu gehören die Krankenversicherung, die Haftpflichtversicherung und die KFZ-Haftpflichtversicherung. Arbeitnehmer mit einem hohen Einkommen können über den Sonderkostenbetrag Zuschläge zu einer privaten Zusatzrente, der sogenannten Riester-Rente geltend machen.
Das Bürgerentlastungsgesetz und was es gebracht hat
Bei den meisten Arbeitnehmern sind die Sonderkosten so begrenzt, dass nicht jede Versicherung über die Steuererklärung geltend gemacht werden können. Bislang war dieser Betrag für Arbeitnehmer auf rund 2000 Euro und für Selbstständige bei rund 5000 Euro begrenzt. Das Bundesverfassungsgericht hat 2008 beschlossen, dass die bestehende Steuergesetzgebung gegen das Grundgesetz verstößt, denn es können so nicht alle anfallenden Kosten für die Krankenversicherung und Pflegevorsorge bei der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Das Bürgerentlastungsgesetz sieht in Reaktion auf diesen Beschluss vor, dass alle Aufwendungen der steuerpflichtigen Person absetzbar sind, und zwar in vollem Umfang. Diese Regelung gilt sowohl für Versicherte der privaten Krankenversicherung wie auch für Versicherte der gesetzlichen Krankenkasse.
Haben Sie eine private Krankenversicherung mit Selbstbehalt abgeschlossen, können Sie anfallende Krankheitskosten in ihrer Steuererklärung als besondere Belastungen geltend machen. Wenn Sie Beitragszahlungen von Ihrer Versicherung zurückerstattet bekommen, mindern diese natürlich den Betrag, der abgesetzt werden könnte.