Höhe Versicherungssumme - private Unfallversicherung
 
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Wie viel wird ausgezahlt - Höhe der Versicherungssumme

Abhängig von dem Betrag, den Sie für die private Unfallversicherung verwenden wollen und können, ist für Erwachsene bis zum 40. Lebensjahr eine Vollinvaliditätssumme, die 6 Jahresbruttogehältern entspricht, empfehlenswert.


Bei älteren Erwachsenen ist eine Vollinvaliditätssumme, die 3 - 4 Jahresbruttogehältern entspricht, ausreichend. Zum einen nur ein kürzerer Lebensabschnitt überbrückt werden muss und zum anderen aufgrund längerer Erwerbstätigkeit auch das Jahresbruttoeinkommen höher ist als bei einem Berufseinsteiger.


Aufgrund einer Progression kann eine niedrig gewählte Grundsumme zwar sehr hoch ausfallen, jedoch greift die Progression oft erst ab einem Invaliditätsgrad von über 70% und die wenigsten Unfälle haben solche gravierenden Unfallfolgen.


Bei den meisten Unfällen liegt der verbleibende Invaliditätsgrad bei ca. 30% gemäß Gliedertaxe. In diesem Bereich greift aber noch keine Progressionsstufe richtig, so dass die Höhe der gewählten Grundsumme zur Invalidität entscheidend ist für die Höhe der Invaliditätszahlung.


Auch bei Kleinkindern sollte die vereinbarte Grundsumme mindestens 100.000 Euro, gekoppelt mit einer Progression von 225% oder 300%, betragen.


Insbesondere für Kinder ist die Vereinbarung einer Unfallrente empfehlenswert. Falls ein Kind aufgrund eines Unfalls nicht mehr in der Lage ist, eine Schul- oder Berufsausbildung zu absolvieren, wird durch die Unfallrente eine lebenslange Zahlung garantiert.


Auch hier sollte die Versicherungssumme für die private Unfallversicherung nicht zu niedrig angesetzt werden und eine Versicherungssumme von 3.000 Euro vereinbart werden. Das scheint auf den ersten Blick eine sehr hohe Summe für ein Kleinkind zu sein. Wenn es aber wirklich zu einem Unfall mit solch schwerwiegenden Folgen kommt, ist eine solche Summe im späteren Erwachsenenleben gerade mal ausreichend.


In der Unfallversicherung gibt es eine Reihe von Leistungen wie z.B. Unfallkrankenhaustagegeld mit Genesungsgeld, die gegen einen beträchtlichen Mehrbeitrag, vereinbart werden können.Wir empfehlen Ihnen jedoch, die Ihnen zur Verfügung stehenden Mittel vordergründig für die wichtigsten Aspekte, wie die Vereinbarung einer hohen Grundsumme oder ggf. die Unfallrente, zu nutzen.


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