Pflichten des Versicherungsnehmers - private Unfallversicherung
 
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Ihre Pflichten als Versicherungsnehmer in der privaten Unfallversicherung

Bei Antragstellung für die private Unfallversicherung und während der Vertragslaufzeit hat der Versicherungsnehmer seine vertraglichen Pflichten (Obliegenheiten) zu erfüllen, um den Versicherungsschutz bei einem möglichen Schadenfall nicht zu verlieren.


Zu den Pflichten des Versicherungsnehmers zählen:

  • Die vorvertragliche Anzeigepflicht bei Antragstellung.

    Das heißt, der Versicherungsnehmer muss bei Antragstellung die Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten. Weitere bestandene, bestehende oder beantragte Unfallversicherungen bei anderen Versicherern sind anzugeben.


  • Unverzügliche Zahlung der Erstprämie

    Ist dies der Fall, sind auch Unfälle, die sich zwischen dem Zugang der Police und der Zahlung des Erstbeitrages ereignen, versichert.

Weiterhin sind folgende Punkte wichtig und zu beachten:

Berufswechsel in der privaten Unfallversicherung

Während der Vertragsdauer eintretende Veränderungen (z.B. des Berufes) sind dem Versicherer mitzuteilen, da sich der Berufswechsel (Pflichtwehrdienst, Zivildienst oder militärische Reserveübungen fallen nicht darunter) evtl. auf die Einstufung in die Gefahren- bzw. Risikogruppe auswirken kann.


Errechnen sich bei gleichbleibendem Beitrag nach dem zum Zeitpunkt der änderung gültigen Tarif niedrigere Versicherungssummen, gelten diese, sofern nicht etwas anderes vereinbart wird, nach Ablauf von zwei Monaten ab der änderung. Würden sich dagegen höhere Versicherungssummen errechnen, wird der Beitrag bei gleichbleibenden Summen entsprechend herabgesetzt, sofern nicht etwas anderes vereinbart wird. Die neu errechneten Versicherungssummen gelten sowohl für berufliche als auch für außerberufliche Unfälle.


Arbeitslosigkeit in der privaten Unfallversicherung

Falls Sie arbeitslos geworden sind, können Sie eine Außerkraftsetzung der Unfallversicherung beantragen. Die Arbeitslosigkeit muss dem Versicherer durch geeignete Unterlagen (z.B. Kopie des Bescheides über Arbeitslosengeld/ Arbeitslosenhilfe oder Sozialunterstützung) nachgewiesen werden.


Den Beginn der Außerkraftsetzung können Sie wählen, er kann jedoch nicht vor dem Zeitpunkt liegen, zu dem Sie den Antrag auf Außerkraftsetzung bei Ihrem Versicherer stellen. Die Unfallversicherung lebt wieder auf, sobald Sie dies bei Ihrer Versicherung beantragen, spätestens jedoch ein Jahr nach dem Beginn der Außerkraftsetzung. Dauert Ihre Arbeitslosigkeit dann noch an, können Sie eine Verlängerung der Außerkraftsetzung unter Vorlage von Nachweisen beantragen.


Das Vertragsverhältnis verlängert sich um die Zeit der Außerkraftsetzung



über Ihre Pflichten und die Vorgänge nach einem Unfall lesen Sie bitte auf folgenden Seiten weiter:Nach einem Unfall - Checkliste.

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