Die private Unfallversicherung bietet Versicherungsschutz weltweit und rund um die Uhr bei einem Unfall. Gemäß den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB) liegt dann ein Unfall vor wenn ein
Ferner liegt nach den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB) ebenfalls ein Unfall vor wenn durch
Ferner gilt eine Erweiterung des Unfallbegriffs für Kinder bis zum 10. Lebensjahr:
In den Tarif- und Risikobeschreibungen einzelner privater Versicherer können diese Regelungen noch weitgehender und kundenfreundlicher für die private Unfallversicherung vereinbart werden.
Der Versicherungsbeginn für die private Unfallversicherung ist der in der Police vereinbarte Zeitpunkt. Voraussetzung ist die unverzügliche Zahlung der Erstprämie nach Vorlage des Versicherungsscheines. Ist dies der Fall, sind auch Unfälle, die sich zwischen dem Zugang der Police und der Zahlung des Erstbeitrages ereignen, versichert.
Es gilt die erweiterte Einlösungsklausel. Um sich in diesem wichtigen Bereich keine Versäumnisse einzuhandeln, empfiehlt es sich, dem Versicherer eine Einzugsermächtigung zu erteilen und für ausreichende Deckung des Kontos zu sorgen. Somit machen Sie für die Beitragszahlung aus der Bringschuld eine Holschuld.
Der Versicherungsvertrag ist für die beantragte und im Versicherungsschein festgelegte Zeit abgeschlossen. In der Regel kann eine Vertragslaufzeit von 1 oder 5 Jahren gewählt werden. Bei längeren Vertragslaufzeiten werden meist Prämiennachlässe in Form eines Dauernachlasses gegeben. Sie sparen dadurch Beiträge, sind aber auch längerfristig an einen Versicherer gebunden.
Der Versicherte hat Anspruch auf Leistungen aus der Unfallversicherung, wenn er durch einen Unfall Schäden zurückbehält, die innerhalb eines Jahres zu einer dauerhaften Beeinträchtigung körperlicher oder geistiger Fähigkeiten (Invalidität) führen.
Die Höhe der ausgezahlten Invaliditätssumme richtet sich nach dem Grad der Beeinträchtigung. In der sogenannten Gliedertaxe, ist festgelegt, welche Prozentsätze für die einzelnen Körperteile zu bemessen sind. Beim Verlust geistiger Fähigkeiten wird nach einem ärztlichen Gutachten bewertet.
Die private Unfallversicherung ist grundsätzlich allen Personen zu empfehlen, da diese Versicherung auf vielfältige Weise Verdienstausfälle sowie finanzielle Schäden durch einen dauerhaften Ausfall der Arbeitskraft kompensieren kann.
Besonders für Arbeitslose sowie Hausfrauen bzw. Hausmänner ist diese Versicherung ein wichtiger Schutz, da hier keiner Leistungen vom Staat zu erwarten sind.
Eine Unfallversicherung ist insbesondere für Personen empfehlenswert, die keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können, ohne Beruf sind oder bestimmte Vorerkrankungen aufweisen. Sie können mit einer Unfallversicherung zumindest einen Teil des Invaliditätsrisikos abdecken.
Außerdem ist sie für Kinder und Jugendliche wichtig, da diese durch einen Unfall so weitgehend geschädigt und beeinträchtigt werden können, dass sie nicht mehr in der Lage sind, eine Schul- oder Berufsausbildung zu absolvieren. Gerade für Kinder empfiehlt sich daher auch der Abschluss einer Unfallrente, da so lebenslange Auszahlungen sichergestellt sind.
Während eine Berufsunfähigkeitsversicherung nur zahlt, wenn Berufsunfähigkeit vorliegt, leistet die Unfallversicherung bei Invalidität nach einem Unfall - auch wenn die versicherte Person nicht berufsunfähig wird. Allerdings zahlt die Unfallversicherung nicht bei krankheitsbedingter Invalidität. Die Berufsunfähigkeitsversicherung hingegen leistet auch bei krankheitsbedingter Berufsunfähigkeit.
Der Versicherte hat Anspruch auf Leistungen aus der Unfallversicherung, wenn er durch einen Unfall Schäden zurückbehält, die innerhalb eines Jahres zu einer dauerhaften Beeinträchtigung körperlicher oder geistiger Fähigkeiten (Invalidität) führen.
Die Höhe der ausgezahlten Invaliditätssumme richtet sich nach dem Grad der Beeinträchtigung. In der sogenannten Gliedertaxe, ist festgelegt, welche Prozentsätze für die einzelnen Körperteile zu bemessen sind. Beim Verlust geistiger Fähigkeiten wird nach einem ärztlichen Gutachten bewertet
Der Invaliditätsgrad, nach dem sich die Versicherungsleistung richtet, wird vom behandelnden Arzt bestimmt. Die Höhe der Entschädigungen wird dann anhand der sogenannten Gliedertaxe festgelegt. Allerdings gibt es große Unterschiede bei den Gliedertaxen der einzelnen Unfallversicherungen. Bei Abschluss einer Unfallversicherung sollten Sie auf eine gute Gliedertaxe achten.
Ja, die private Unfallversicherung bietet Ihnen generell weltweit und rund um die Uhr Versicherungsschutz, d.h. also auch beim Sport. Ausgenommen sind gegebenenfalls lizensierte Luftsportarten und besonders gefährliche sportliche Betätigungen.
Das ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Manche Versicherer versichern auch Risiko-Sportarten einfach mit, andere erheben einen Risikoaufschlag bzw. bieten eine Zusatzversicherung an oder lehnen eine Versicherung von Risiko-Sportarten ab.
Deshalb sollten vor Abschluss einer Unfallversicherung die Bedingungen des Versicherers genau studiert werden, denn auch die Einstufung von Sportarten als Risikosportarten kann unterschiedlich ausfallen.
In jedem Fall müssen Sie Ihren Versicherer über ihre sportlichen Aktivitäten informieren, sonst kann Ihr Versicherer im Schadensfall die Zahlung verweigern. Sicherheitshalber sollten Sie bei Ihrem Versicherer eine Deckungszusage für den Schadensfall einholen.
Ja, es ist möglich, mehrere private Unfallversicherungen abzuschließen. Im Schadensfall wird aus jeder abgeschlossenen privaten Unfallversicherung gezahlt.
Auch bei der Absicherung einer Unfallrente werden gegebenenfalls mehrere Renten ausgezahlt, ohne dass diese in ein Verhältnis zu dem zuvor erzielten Einkommen gesetzt werden.
Im Gegensatz dazu wird z. B. bei einer Berufsunfähigkeitsrente seitens der Versicherer darauf geachtet, dass maximal 70 bis 75 % des eigenen Bruttoeinkommen versichert werden.
Krankheiten gelten nicht als Unfall. Bedingung bzw. Voraussetzung für den Erhalt von Leistungen aus dieser Versicherungsart ist der Eintritt eines Unfalls und eine daraus resultierende Schädigung.
Nein, Genesungsgeld wird immer nur maximal für die Anzahl von Tagen gezahlt, für die zuvor bereits während eines Krankenhausaufenthaltes auch Krankenhaustagegeld gezahlt wurde.
Wenn Sie das Krankenhaus verlassen, endet die Auszahlung des Krankenhaustagegeldes und Sie erhalten dann während Sie zu Hause genesen ein Genesungsgeld. Maximal für die Anzahl von Tagen für die Sie zuvor bereits Krankenhaustagegeld erhalten haben
Ja, vorausgesetzt Sie besitzen eine gültige Fahrerlaubnis für das von Ihnen benutze Fahrzeug, Auto, LKW oder Motorrad ( gerade bei Motorrädern kommt es häufiger vor, dass jemand der nur die Fahrerlaubnis 1 b für eine gedrosselte 27 PS Maschinen besitzt, sich auch mal für einen kleinen Abstecher die stärkere Maschine eines Bekannten ausleiht. )
Eine weitere Voraussetzung ist, dass Sie nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss fahren.
Ja, denn Leistungen von anderen Versicherungsträgern werden in der privaten Unfallversicherung nicht angerechnet.
Nein, die private Unfallversicherung wird immer für ein oder mehrere namentlich genannte Personen abgeschlossen. Selbstverständlich können Familienmitglieder mitversichert werden, aber eine übertragung des Versicherungsschutzes ist nicht möglich.
Ja, die Versicherung wird dann aktualisiert, dass heißt der bisher z.B. nach dem Tarif K für Kinder Versicherte wird gemäß der dann gerade laufenden Schul- oder Berufsausbildung bzw. gemäß des gegebenenfalls schon ausgeübten Berufes in die dann zutreffende Gefahren - oder Risikogruppe eingestuft und der Beitrag wird entsprechend neu kalkuliert.
Nicht zwangsläufig. Einige Gesellschaften bieten eine Unfallversicherung mit Beitragsrückzahlung. Wer sich für ein solches Modell entscheiden möchte, sollte zuvor klären, inwieweit für einen solchen Tarif gegen über dem Modell ohne Beitragsrückerstattung ein höherer Betrag zu entrichten ist.
Denn für alles was später einmal ausgezahlt werden soll, müssen zuvor Beiträge (Anspareinlagen) abgeführt werden. In diesem Zusammenhang ist auch darauf zu achten, ob die heute ausgelobte Schlusszahlung auch wirklich garantiert ist, oder aber ob die ermittelten Zahlen doch eher auf dem Wunsch beruhen, die zur Kalkulation herangezogenen heutige überschusssituation möge auch zukünftig bitte so bleiben, wie Sie heute gerade ist.
Es bestehen zwei Kündigungsarten:
Die ordentliche Kündigung zum Ablauf des Versicherungsvertrages
Der Versicherungsnehmer und auch der Versicherer haben die Möglichkeit, den Versicherungsvertrag für die private Unfallversicherung zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist, zu kündigen.
Längerfristig abgeschlossene Verträge (5-Jahresverträge) können zum Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit und danach jeweils zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden
Die Kündigung muss schriftlich und fristgerecht erfolgen (Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist). Hierbei ist nicht der Tag der Absendung des Kündigungsschreibens maßgeblich, sondern der Eingang der Kündigung beim Versicherer.
Die außerordentliche Kündigung während der Vertragslaufzeit
Versicherungsnehmer und der Versicherer können die private Unfallversicherung auch dann kündigen, wenn seitens des Versicherers eine Leistung erbracht wurde oder gegen ihn Klage auf Leistungserbringung erhoben wurde.
Das Kündigungsschreiben muss spätestens einen Monat nach der Leistungserbringung oder nach dem Abschluss der Klage vorliegen.
Die Kündigung des Versicherungsnehmers kann entweder mit sofortiger Wirkung oder spätestens zum Ende des laufenden Versicherungsjahres ausgesprochen werden.
Erfolgt eine Kündigung durch den Versicherer, wird diese einen Monat nach Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Tritt während der Vertragslaufzeit eine Geisteskrankheit oder dauernde Pflegebedürftigkeit der versicherten Person ein, wird die Unfallversicherung wegen Nichtversicherungsfähigkeit beendet.